• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg

29.04.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg

Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 vor den Osterfeiertagen nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25.04.2025. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

EFRAG hat einen konkreten Arbeitsplan zur Vereinfachung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS Set 1) beschlossen. Der Arbeitsplan sieht bis Ende Juli die Erarbeitung von Konsultationsentwürfen (Exposure Drafts) zur Vereinfachung des ESRS Set 1 vor. Anschließend ist eine öffentliche Konsultation der Entwürfe mit einer Kommentierungsfrist von 45 Tagen geplant, d.h. von Ende Juli bis Anfang September 2025. Outreach-Veranstaltungen zu den Entwürfen sollen Ende August bis Anfang September 2025 stattfinden. Fertigstellung und Übermittlung der Vereinfachungen als fachliche Empfehlungen (Technical Advice) müssen bis Ende Oktober 2025 an die EU-Kommission erfolgen. Im Detail ist der Arbeitsplan in zwei Phasen und fünf Etappen gegliedert:

Phase 1

1. Festlegung einer inhaltlichen Ausrichtung von EFRAG zur Vereinfachung des ESRS Set 1

2. Einholen von Stakeholder-Input (Interviews, Workshops, öffentlicher Aufruf für Feedback), Analyse von Nachhaltigkeitsberichten

3. Ausarbeitung und Annahme von Konsultationsentwürfen

Phase 2

4. Veröffentlichung der Konsultationsentwürfe und Einholen von Stakeholder-Feedback (inkl. Durchführung von zusätzlichen Outreach-Veranstaltungen)

5. Fertigstellung der fachlichen Empfehlungen zur Vereinfachung des ESRS Set 1 und Übermittlung an die EU-Kommission

Zum Hintergrund

Die EU-Kommission kündigte in ihren am 26.02.2025 veröffentlichten Omnibusvorschlägen an, einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der ESRS Set 1 zu erlassen. Mit einem Schreiben von EU-Kommissarin Albuquerque vom 27.03.2025 erteilte die EU-Kommission EFRAG das Mandat, fachliche Empfehlungen zur Vereinfachung des ESRS Set 1 zu erarbeiten. Abgabefrist ist der 31.10.2025. Im Schreiben wird ferner gefordert, einen Zeit- und Arbeitsplan bis zum 15.04.2025 zu übermitteln. Dieser Aufforderung kam EFRAG nach dem SRB-Beschluss am 25.04.2025 nun mit leichter Verspätung nach.

Praxistipp

Unternehmen, die von den ESRS betroffen sind, sollten den Arbeitsplan von EFRAG genau verfolgen und sich frühzeitig auf mögliche Vereinfachungen einstellen. Eine aktive Teilnahme an den Konsultationen und Outreach-Veranstaltungen bietet die Chance, praktische Herausforderungen und Verbesserungsvorschläge direkt einzubringen.


DRSC vom 25.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Steuerboard

Katrin Dorn / Frank Niesmann


02.03.2026

BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch

Bereits mit Urteil vom 19.09.2012 (IV R 11/12) hatte der IV. Senat des BFH entschieden, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden sei.

weiterlesen
BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)