• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EFAA und DStV für ein starkes One-in-One-out-Prinzip

12.09.2023

Meldung, Steuerrecht

EFAA und DStV für ein starkes One-in-One-out-Prinzip

Die Welle bürokratischer Belastungen für Unternehmen, Berufsstand und Verwaltung aufgrund neuer EU-Gesetzgebung wächst weiter und weiter. Mit dem One-in-One-out-Prinzip führt die EU-Kommission nun ein Instrument zur besseren Belastungssteuerung ein.

Beitrag mit Bild

©jat306/fotolia.com

In einem Interview im Auftrag des EU-Parlaments haben sich die EFAA und der DStV für die konsequente Anwendung des One-in-One-out-Prinzips ausgesprochen. Unter dem Stichwort Bürokratiebremse wurde das One-in-One-out-Prinzip (OiOo) in Deutschland bereits im Jahre 2015 eingeführt. Im Wege der Kompensation sollen danach neue Belastungen für Unternehmen nur in dem Maße eingeführt werden, wie bisherige Belastungen im selben Bereich abgebaut werden.

Abbau bestehender bürokratischer Belastungen vorantreiben

In der EU-Gesetzgebung wird OiOo dagegen erst seit dem Jahr 2022 für Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission angewandt. Daher sind zahlreiche EU-Gesetzgebungsvorhaben, die derzeit noch verhandelt werden und weitere Belastungen für Berufsstand und Mandant bedeuten, noch nicht vom OiOo umfasst. Für die Zukunft fordert der DStV (Deutsche Steuerberaterverband e.V.) jedoch eine konsequente Anwendung des Prinzips über das gesamte Gesetzgebungsverfahren hinweg.

Aus diesem Grund ergriff der DStV gerne die Gelegenheit, um für den Europäischen Dachverband EFAA (European Federation of Accounts and Auditors) beim Interview mit Beauftragten des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments zur Umsetzung von OiOo mitzuwirken. Dabei setzte sich die EFAA dafür ein, das OiOo nicht allein als Instrument für bessere Regulierungen künftiger Gesetzesvorhaben zu verwenden, sondern gleichzeitig auch den Abbau bestehender bürokratischer Belastungen voranzutreiben.

Mehr Transparenz

Zudem fordert die EFAA im Falle neuer Belastungen aufgrund von EU-Gesetzgebung mehr Transparenz. So machte die EFAA deutlich, dass bereits im vorangestellten Konsultationsverfahren sowie im Gesetzesvorschlag selbst konkrete Kompensationsvorschläge gemacht werden müssen. Außerdem soll die EU-Kommission die Kalkulation offenlegen, die im Falle einer Be- und Entlastung für Unternehmen und Verwaltung zu erwarten ist.

Außerdem forderte die EFAA, dass das OiOo während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens nicht allein von der EU-Kommission, sondern auch von EU-Parlament und dem Rat der EU beachtet wird.


DStV vom 11.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.03.2025

BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil die strikte Handhabung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen bestätigt.

weiterlesen
BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


13.03.2025

BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Der BFH hat klargestellt, dass Vorstandsvergütungen in einer AG steuerrechtlich anerkannt werden, solange der Aufsichtsrat unabhängig agiert.

weiterlesen
BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Steuerboard

Hardy Fischer


12.03.2025

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung stellt sicher, dass die vermögensverwaltende Immobilienverwaltung steuerlich gleichbehandelt wird mit der Vermietung eigenen Grundbesitzes

weiterlesen
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank