• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EFAA und DStV für ein starkes One-in-One-out-Prinzip

12.09.2023

Meldung, Steuerrecht

EFAA und DStV für ein starkes One-in-One-out-Prinzip

Die Welle bürokratischer Belastungen für Unternehmen, Berufsstand und Verwaltung aufgrund neuer EU-Gesetzgebung wächst weiter und weiter. Mit dem One-in-One-out-Prinzip führt die EU-Kommission nun ein Instrument zur besseren Belastungssteuerung ein.

Beitrag mit Bild

©jat306/fotolia.com

In einem Interview im Auftrag des EU-Parlaments haben sich die EFAA und der DStV für die konsequente Anwendung des One-in-One-out-Prinzips ausgesprochen. Unter dem Stichwort Bürokratiebremse wurde das One-in-One-out-Prinzip (OiOo) in Deutschland bereits im Jahre 2015 eingeführt. Im Wege der Kompensation sollen danach neue Belastungen für Unternehmen nur in dem Maße eingeführt werden, wie bisherige Belastungen im selben Bereich abgebaut werden.

Abbau bestehender bürokratischer Belastungen vorantreiben

In der EU-Gesetzgebung wird OiOo dagegen erst seit dem Jahr 2022 für Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission angewandt. Daher sind zahlreiche EU-Gesetzgebungsvorhaben, die derzeit noch verhandelt werden und weitere Belastungen für Berufsstand und Mandant bedeuten, noch nicht vom OiOo umfasst. Für die Zukunft fordert der DStV (Deutsche Steuerberaterverband e.V.) jedoch eine konsequente Anwendung des Prinzips über das gesamte Gesetzgebungsverfahren hinweg.

Aus diesem Grund ergriff der DStV gerne die Gelegenheit, um für den Europäischen Dachverband EFAA (European Federation of Accounts and Auditors) beim Interview mit Beauftragten des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments zur Umsetzung von OiOo mitzuwirken. Dabei setzte sich die EFAA dafür ein, das OiOo nicht allein als Instrument für bessere Regulierungen künftiger Gesetzesvorhaben zu verwenden, sondern gleichzeitig auch den Abbau bestehender bürokratischer Belastungen voranzutreiben.

Mehr Transparenz

Zudem fordert die EFAA im Falle neuer Belastungen aufgrund von EU-Gesetzgebung mehr Transparenz. So machte die EFAA deutlich, dass bereits im vorangestellten Konsultationsverfahren sowie im Gesetzesvorschlag selbst konkrete Kompensationsvorschläge gemacht werden müssen. Außerdem soll die EU-Kommission die Kalkulation offenlegen, die im Falle einer Be- und Entlastung für Unternehmen und Verwaltung zu erwarten ist.

Außerdem forderte die EFAA, dass das OiOo während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens nicht allein von der EU-Kommission, sondern auch von EU-Parlament und dem Rat der EU beachtet wird.


DStV vom 11.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerald Herrmann / Jannis Lührs


02.06.2026

Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

In seinem Urteil vom 03.03.2026 (IX R 1/25) hat der BFH zur einkommensteuerlichen Qualifizierung eines Kaufpreisbestandteils Stellung genommen, den ein veräußernder Gesellschafter-Geschäftsführer für die Fortführung seines Geschäftsführeramts bei der veräußerten GmbH erhielt.

weiterlesen
Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

Meldung

©Imillian/fotolia.com


02.06.2026

Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Wer sich auf den Schutz nach dem HinSchG beruft, muss darlegen, dass eine geschützte Meldung vorliegt, eine Repressalie erfolgte und ein konkreter Schaden entstanden ist.

weiterlesen
Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Meldung

©rcx/fotolia.com


02.06.2026

Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG zeigt, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland praxisnäher und effektiver werden soll.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht