• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EFAA-Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

11.09.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

EFAA-Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) hat eine Broschüre veröffentlicht, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen und Prüfungsgesellschaften hilft, künftige Herausforderungen im Zusammenhang mit dem EU-Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besser zu verstehen.

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Der EU-Richtlinienvorschlag zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) trägt den Zielen der europäischen Sustainable-Finance-Strategie Rechnung. Er soll die nichtfinanzielle Berichterstattung der Finanzberichterstattung gleichsetzen. In diesem Zusammenhang wird das Berufsbild der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer an die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst. Der Richtlinienvorschlag sieht dazu weitreichende Änderungen an Bilanzrichtlinie, Transparenzrichtlinie sowie an Abschlussprüferrichtlinie und -verordnung vor.

EFAA-Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was kleine und mittlere Unternehmen und Prüfungsgesellschaften über Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen müssen, erklärt nun eine Broschüre der EFAA. Darin werden verschiedene Fragenkomplexe erörtert, beispielsweise zu aktuellen und künftigen europäischen Rechtsvorschriften, Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards sowie zu Berichtspflichten und -inhalten. Die Internetseite der EFAA bietet zudem weiterführende Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Stellungnahme der WPK zum EU-Richtlinienvorschlag

Die WPK hat am 21.06.2021 ihre Stellungnahme zum EU-Richtlinienvorschlag zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung an die Europäische Kommission übermittelt. Darin sind vor allem folgende Punkte angesprochen, die auch Gegenstand der Stellungnahme vom 04.06.2021 gegenüber dem BMJV sind:

  • Der vorgesehene Zeitplan gestaltet sich sehr ambitioniert.
  • Bei der Entwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards sollten internationale Rahmenwerke einbezogen werden.
  • Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch „unabhängige Prüfungsdienstleister“ erfordert die Schaffung eines entsprechenden regulatorischen Umfeldes.
  • Bei der Entwicklung von Prüfungsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte der Berufsstand miteinbezogen werden.

WPK vom 06.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


08.12.2023

Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Über alle Wirtschaftszweige hinweg wird in etwa 64 % der Unternehmen Homeoffice genutzt, dabei ist der Freitag mit 55 % der häufigste Homeoffice-Tag.

weiterlesen
Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Meldung

©SBH/fotolia.com


08.12.2023

IAASB veröffentlicht ISA for LCE

Thematisch umfasst der Standard (ISA for LCE) alle Bereiche einer Abschlussprüfung, von der Auftragsannahme bis zur Berichterstattung.

weiterlesen
IAASB veröffentlicht ISA for LCE

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


07.12.2023

EuGH: DSGVO steht Datenverarbeitungspraktiken der Schufa entgegen

Es steht im Widerspruch zur DSGVO, wenn private Auskunfteien Daten zur Restschuldbefreiung länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister.

weiterlesen
EuGH: DSGVO steht Datenverarbeitungspraktiken der Schufa entgegen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank