• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EFAA-Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

11.09.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

EFAA-Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) hat eine Broschüre veröffentlicht, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen und Prüfungsgesellschaften hilft, künftige Herausforderungen im Zusammenhang mit dem EU-Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besser zu verstehen.

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Der EU-Richtlinienvorschlag zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) trägt den Zielen der europäischen Sustainable-Finance-Strategie Rechnung. Er soll die nichtfinanzielle Berichterstattung der Finanzberichterstattung gleichsetzen. In diesem Zusammenhang wird das Berufsbild der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer an die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst. Der Richtlinienvorschlag sieht dazu weitreichende Änderungen an Bilanzrichtlinie, Transparenzrichtlinie sowie an Abschlussprüferrichtlinie und -verordnung vor.

EFAA-Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was kleine und mittlere Unternehmen und Prüfungsgesellschaften über Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen müssen, erklärt nun eine Broschüre der EFAA. Darin werden verschiedene Fragenkomplexe erörtert, beispielsweise zu aktuellen und künftigen europäischen Rechtsvorschriften, Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards sowie zu Berichtspflichten und -inhalten. Die Internetseite der EFAA bietet zudem weiterführende Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Stellungnahme der WPK zum EU-Richtlinienvorschlag

Die WPK hat am 21.06.2021 ihre Stellungnahme zum EU-Richtlinienvorschlag zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung an die Europäische Kommission übermittelt. Darin sind vor allem folgende Punkte angesprochen, die auch Gegenstand der Stellungnahme vom 04.06.2021 gegenüber dem BMJV sind:

  • Der vorgesehene Zeitplan gestaltet sich sehr ambitioniert.
  • Bei der Entwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards sollten internationale Rahmenwerke einbezogen werden.
  • Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch „unabhängige Prüfungsdienstleister“ erfordert die Schaffung eines entsprechenden regulatorischen Umfeldes.
  • Bei der Entwicklung von Prüfungsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte der Berufsstand miteinbezogen werden.

WPK vom 06.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Meldung

Grundsteuer


20.05.2026

BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Der BFH entschied, dass Baden-Württemberg die Grundsteuer ab 2025 verfassungsgemäß nach dem Bodenwertmodell berechnen darf.

weiterlesen
BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Steuerboard

Nicole Wolf-Thomann


20.05.2026

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Mit Beschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F. (heute § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

weiterlesen
Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht