• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EEG-Umlage: Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen

20.10.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

EEG-Umlage: Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen

Beitrag mit Bild

Der BDI warnt vor Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen, die mit jeder Erhöhung zunehmen.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Höhe der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2016 bekanntgegeben: Sie beträgt 6,35 Cent/kWh und steigt damit leicht um 0,18 Cent/kWh gegenüber dem Vorjahr. Die EEG-Umlage bleibt damit laut BDI ein gravierender Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen.

Für die Beschaffung des konventionellen und erneuerbaren Stroms ist die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage relevant. Diese Summe erreichte 2013 mit 10,55 Cent/kWh seinen Höchststand. 2014 und 2015 ist sie zwei Jahre in Folge gesunken und wird voraussichtlich auch 2016 weiter sinken. Die weniger starke Erhöhung der EEG-Umlage liegt an der EEG-Novelle 2014. Zwischen 2012 und 2014 stieg die EEG-Umlage von 3,59 Cent/kWh auf 6,24 Cent/kWh viel stärker. Im Vergleich dazu spricht die Politik seit 2014 von einer Stabilisierung. Die Kostendynamik der vergangenen Jahre konnte durchbrochen werden.

Kritik seitens der Industrie

„Die EEG-Umlage bleibt ein gravierender Wettbewerbsnachteil für die deutschen Unternehmen, der in Zukunft noch dramatischer wird“, erklärte BDI-Präsident Ulrich Grillo. Deutschlands Industriestrompreise zählten nach wie vor zu den höchsten in Europa. „Die hohe Belastung des Produktionsfaktors Strom gefährdet unsere Industrien.“ Der Ausbau der erneuerbaren Energien werde allein über die stark steigende EEG-Umlage und über höhere Netzentgelte finanziert. Für weitere Kosten und zusätzliche Unsicherheit sorgt bei den Unternehmen die ungelöste Frage der EEG-Umlage für die Eigenstromerzeugung in der Industrie. „Die Entlastungen müssen bestehen bleiben“, so Grillo. Industrielle Eigenstromerzeugung trage zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz bei. Sie ermögliche Unternehmen eine wettbewerbsfähige und sichere Stromversorgung.

(BMWi / BDI / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

© nmann77/fotolia.com


31.10.2025

Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für den Data Act und setzt damit auf klare Zuständigkeiten ohne zusätzliche Bürokratie.

weiterlesen
Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank