Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Höhe der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2016 bekanntgegeben: Sie beträgt 6,35 Cent/kWh und steigt damit leicht um 0,18 Cent/kWh gegenüber dem Vorjahr. Die EEG-Umlage bleibt damit laut BDI ein gravierender Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen.
Für die Beschaffung des konventionellen und erneuerbaren Stroms ist die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage relevant. Diese Summe erreichte 2013 mit 10,55 Cent/kWh seinen Höchststand. 2014 und 2015 ist sie zwei Jahre in Folge gesunken und wird voraussichtlich auch 2016 weiter sinken. Die weniger starke Erhöhung der EEG-Umlage liegt an der EEG-Novelle 2014. Zwischen 2012 und 2014 stieg die EEG-Umlage von 3,59 Cent/kWh auf 6,24 Cent/kWh viel stärker. Im Vergleich dazu spricht die Politik seit 2014 von einer Stabilisierung. Die Kostendynamik der vergangenen Jahre konnte durchbrochen werden.
Kritik seitens der Industrie
„Die EEG-Umlage bleibt ein gravierender Wettbewerbsnachteil für die deutschen Unternehmen, der in Zukunft noch dramatischer wird“, erklärte BDI-Präsident Ulrich Grillo. Deutschlands Industriestrompreise zählten nach wie vor zu den höchsten in Europa. „Die hohe Belastung des Produktionsfaktors Strom gefährdet unsere Industrien.“ Der Ausbau der erneuerbaren Energien werde allein über die stark steigende EEG-Umlage und über höhere Netzentgelte finanziert. Für weitere Kosten und zusätzliche Unsicherheit sorgt bei den Unternehmen die ungelöste Frage der EEG-Umlage für die Eigenstromerzeugung in der Industrie. „Die Entlastungen müssen bestehen bleiben“, so Grillo. Industrielle Eigenstromerzeugung trage zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz bei. Sie ermögliche Unternehmen eine wettbewerbsfähige und sichere Stromversorgung.
(BMWi / BDI / Viola C. Didier)