18.10.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

EEG-Umlage 2022 sinkt deutlich

Am 15.10.2021 haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2022 bekanntgegeben: Sie wird von derzeit 6,5 ct/kWh ab Januar 2022 auf 3,723 ct/kWh abgesenkt. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die EEG-Umlage damit um 2,8 ct/kWh bzw. 43 %.

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„Die EEG-Umlage 2022 liegt auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Die Erneuerbaren Energien werden gegenüber fossilen Energieträgern immer wettbewerbsfähiger. Gerade in Zeiten, in denen die Weltmarktpreise von Gas, Öl, Kohle steigen, ist die stark gesunkene EEG-Umlage eine gute und wichtige Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wie auch für die Wirtschaft, vor allem den Mittelstand. Ich sage aber deutlich: Auf diesem Niveau dürfen wir nicht stehenbleiben. Die gesunkene Umlage 2022 darf nicht als Einmaleffekt verpuffen. Wir müssen die EEG-Umlage so schnell wie möglich komplett abschaffen, um gerade in der aktuellen Lage zu Entlastungen zu kommen.“

Festlegung der EEG-Umlage durch die Übertragungsnetzbetreiber

Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern auf der Grundlage des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) sowie der Erneuerbare-Energien-Verordnung festgelegt und bis zum 15. Oktober veröffentlicht. Zu diesem Zweck erstellen die Übertragungsnetzbetreiber unter Einbeziehung etablierter Forschungsinstitute eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben (insbesondere Vergütungen und Marktprämien für die Anlagenbetreiber) und Einnahmen (insbesondere aus der Vermarktung des EEG-Stroms) sowie zur Höhe des umlagerelevanten Stromverbrauchs. Bei der Festlegung der Umlage werden der Stand des EEG-Kontos zum 30. September, der Bundeszuschuss sowie eine Liquiditätsreserve berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur prüft, ob bei der Festlegung die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Gründe für den starken Rückgang

Gründe für den starken Rückgang der EEG-Umlage sind zum einen die gestiegenen Einnahmen des EEG-Kontos durch gestiegene Börsenstrompreise und zum anderen die Bundeszuschüsse, die auch 2022 dazukommen. Durch die gestiegenen Börsenstrompreise sind die Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom gestiegen und reduzieren den Förderbedarf erheblich. Wie im vergangenen Jahr wird die Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Über Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung und dem Konjunkturpaket hat das EEG-Konto im laufenden Jahr 2021 einen Zuschuss von 10,8 Mrd. Euro erhalten. 2022 erhält die EEG-Umlage einen Bundeszuschuss von 3,25 Mrd. Euro aus der nationalen CO2-Bepreisung.


BMWi vom 15.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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