21.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

EEG-Ausnahmen für zwei weitere Branchen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die EEG-Umlage soll die Kosten für den Ausbau der regenerativen Energien in Deutschland finanzieren. Die Begünstigung stromintensiver Industrieunternehmen von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz soll bald auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden.

Durch die EEG-Novelle sind 219 Branchen berechtigt, Anträge auf einen Teilerlass der EEG-Umlage zu stellen. Das sind laut der Fraktion Bündnis 90/die Grünen über 90 Prozent des produzierenden Gewerbes, obwohl viele dieser Betriebe nicht im internationalen Wettbewerb stehen würden – der Hauptgrund für die Ausnahmeregelungen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte nun einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu.

Keine Einschränkung des Kreises der privilegierten Unternehmen

Die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen sollen in Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung übernommen werden. Neue wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass diese Branchen die Kriterien der Europäischen Kommission für die Begünstigung erfüllen würden, argumentieren die Fraktionen. Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit ein Entschließungsantrag, in dem unter anderem eine Einschränkung des Kreises der privilegierten Unternehmen gefordert wird.

(hib / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Steuerboard

Katrin Dorn / Frank Niesmann


02.03.2026

BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch

Bereits mit Urteil vom 19.09.2012 (IV R 11/12) hatte der IV. Senat des BFH entschieden, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden sei.

weiterlesen
BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)