Wie jedes Jahr endet am 30. Juni die materielle Ausschlussfrist für die reguläre Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017 hat das IDW einen geänderten Prüfungshinweis veröffentlicht.
Das EEG 2017 bedeutet redaktionelle Anpassungen für den IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017 im Antragsjahr 2017 (IDW PH 9.970.10). So wurde z.B. die bisherige Abkürzung „EEG 2014“ jeweils durch „EEG 2017“ ersetzt und die Verweise auf die Durchschnittsstrompreisverordnung (DSPV) teilweise konkretisiert.
Die geänderte Verlautbarung wird in Heft 5/2017 der IDW Life veröffentlicht werden.
(IDW vom 25.04.2017/ Viola C. Didier)