Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat heute gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf zur Ministererlaubnis Edeka/Kaiser’s Tengelmann sowohl Nichtzulassungsbeschwerde als auch zulassungsfreie Rechtsbeschwerde zum BGH eingereicht.
Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.07.2016 (VI – Kart 3/16 (V)) betrifft das Eilverfahren, mit dem die Beschwerdeführer Rewe und Markant die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Ministererlaubnis beantragt haben. Der Beschluss des OLG Düsseldorf im Eilverfahren hat zur Folge, dass der Zusammenschluss von Edeka und Kaiser’s Tengelmann während des laufenden Gerichtsverfahrens über die Ministererlaubnis nicht vollzogen werden kann.
Öffentliches Interesse immens
Das OLG Düsseldorf hatte die Möglichkeit der Beschwerde des Bundeswirtschaftsministeriums nicht zugelassen. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wird nun der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gestellt. Begründet wird dies mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache. Der Beschluss des OLG Düsseldorf zu den Anforderungen an die Verfahrensführung im Ministererlaubnisverfahren werfe grundsätzliche Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgehen und für die es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe. Hier besteht aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums ein öffentliches Interesse an Aufklärung auch mit Blick auf mögliche zukünftige Ministererlaubnisverfahren.
Fehlende Gewährung rechtlichen Gehörs?
Als weiteren Zulassungsgrund macht das Bundeswirtschaftsministerium die Verletzung seiner Verfahrensgrundrechte geltend. Dabei gehe es insbesondere um die fehlende Gewährung rechtlichen Gehörs zum Vorwurf der Befangenheit des Bundeswirtschaftsministers im Ministererlaubnisverfahren durch das OLG Düsseldorf. Über die Zulassung der Beschwerde wird der BGH entscheiden. Eine Frist zur Entscheidung gibt es nicht. Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde greift das Bundeswirtschaftsministerium ebenfalls die fehlende Gewährung rechtlichen Gehörs durch das OLG Düsseldorf an.
(BMWi vom 08.08.2016 / Viola C. Didier)