• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Eckpunkte für Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

23.12.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Eckpunkte für Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

Die Pilotgruppe KMU-Reporting hat in vier Eckpunkten Vorschläge für KMU-Standards, Leitlinien und Unterstützungsstrukturen erarbeitet.

Beitrag mit Bild

©peterschreibermedia/123rf.com

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), werden zukünftig auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) Nachhaltigkeitsinformationen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen müssen. Mittelbar bestehen auch für zahlreiche andere KMU Nachhaltigkeitsberichtspflichten durch Anforderungen von Stakeholdern wie etwa Banken, Versicherungen oder anderen Unternehmen in den Wertschöpfungsketten.

Pilotgruppe legt Eckpunkte vor

Die von dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufene Pilotgruppe KMU-Reporting hat in einem Eckpunktepapier Vorschläge für eine angemessene und handhabbare Gestaltung eines Standards und weiteren Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU erarbeitet, die am 21.12.2022 an die European Financial Advisory Reporting Group (EFRAG) übergeben wurden. Zentral ist die Forderung nach im Vergleich zu den Vorgaben für große Unternehmen deutlich reduzierten, sorgfältig abgegrenzten und standardisierten Mindestberichtsanforderungen, die flexibel um weitere Nachhaltigkeitsinformationen ergänzt werden können.

Ansätze zur Ermittlung wesentlicher Berichtsinhalte

Weitere Vorschläge sind vereinfachte Ansätze zur Ermittlung wesentlicher Berichtsinhalte, die Förderung von Unterstützungsstrukturen wie beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie die Durchführung von Field Tests zur Evaluierung und Weiterentwicklung des KMU-Standards. Ziel ist es, den Strukturen von KMU Rechnung zu tragen, indem die Komplexität der Berichtsanforderungen und der entstehende Verwaltungsaufwand für KMU minimiert werden, und den KMU hilfreiche Instrumente zur Erfüllung der Anforderungen zur Verfügung zu stellen.

Fokussierung auf standardisierte Berichtsanforderungen

In vier Eckpunkten werden Vorschläge für die Erarbeitung von KMU-Standards, Leitlinien und Unterstützungsstrukturen für deren Anwendung dargelegt. Zentral ist die Forderung nach der Fokussierung auf standardisierte, abgegrenzte und reduzierte Berichtsanforderungen, um den begrenzten finanziellen und personellen Mitteln von KMU Rechnung tragen zu können. Diese allgemein akzeptierten Mindestanforderungen können im Sinne eines modularen Ansatzes auf freiwilliger Basis um weitere Nachhaltigkeitsinformationen individuell ergänzt werden.

So können KMU auf zusätzliche Informationsbedürfnisse wichtiger Stakeholder wie z.B. Banken, Versicherungen, Kund*innen oder auch Lieferant*innen besser reagieren. Die so definierten Mindestanforderungen müssen dabei möglichst kompatibel mit den umfangreichen in der EU und national bereits bestehenden Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen einerseits und den Berichtsanforderungen für große, direkt von der CSRD betroffene Unternehmen, den ESRS, sein und Schnittmengen mit internationalen Anforderungen etwa des International Sustainability Standards Boards (ISSB) schaffen. Durch eine möglichst hohe Kompatibilität kann der Berichtsaufwand für KMU weiter reduziert werden.

Schaffung von Unterstützungsstrukturen

Weitere Vorschläge der Pilotgruppe betreffen die Notwendigkeit für die Schaffung von Unterstützungsstrukturen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Insbesondere Tools für die Risikoanalyse, Datenerhebung und Musterformulare zur Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse können angesichts limitierter Ressourcen hilfreich sein. Etablierte Instrumente wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), den bereits mehr als 900 Unternehmen nutzen, können für viele KMU als Good-Practice-Ansatz berücksichtigt werden.

Empfehlung zur Durchführung von Field Tests

Die Pilotgruppe empfiehlt darüber hinaus die Durchführung von Field Tests zur Evaluierung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Auswirkungen auf die Unternehmen, um eine möglichst praktikable Gestaltung zu gewährleisten. Begrenzte Ressourcen von KMU können auch die Möglichkeiten zur elektronischen Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen betreffen. Aus Sicht der Pilotgruppe ist es daher essenziell, dass KMU einfache digitale Lösungen zur Verfügung gestellt werden. Auch hier kann der DNK ein Bezugspunkt für zu schaffende Infrastrukturen auf EU-Ebene und in den Ländern sein, insbesondere mit Blick auf Schnittstellen mit dem European Single Access Point (ESAP).


DRSC vom 21.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank