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30.11.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Eckpunkte des BMAS zu „Fairer Arbeit in der Plattformökonomie“

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©KonstantinHermann/fotolia.com

Die Denkfabrik hat für das BMAS die Entwicklung der Plattformökonomie in den letzten Jahren im intensiven Austausch mit allen Akteurinnen beobachtet und analysiert. Die Erkenntnis: Digitale Plattformen sorgen für Beschäftigung, doch die Machtverhältnisse zwischen Plattformbetreiberinnen und -tätigen sind oft zu ungleich verteilt.

Die Vermittlung von Arbeit über digitale Plattformen ist eine der Innovationen einer digitalen Arbeitsgesellschaft. Essenslieferungen, Fahrdienste, Haushaltsdienstleistungen oder Textarbeit sind Arbeits- und Dienstleistungen, die immer häufiger über digitale Plattformen geordert werden. Die Zahl der Plattformtätigen in Deutschland nimmt zu, nicht zuletzt verstärkt durch die Corona-Pandemie.

Neue Arbeit fair gestalten

Am 27.11.2020 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil konkrete Vorschläge für faire Arbeit in einer starken Plattformökonomie vorgelegt. Eine Reihe von Maßnahmen soll die Rechte von Plattformtätigen gegenüber Arbeitsplattformen stärken und für faire Bedingungen und mehr sozialen Schutz sorgen.

„Wir werden nicht zulassen, dass die Rechte von online-vermittelten Beschäftigten unter die Räder kommen, so wie wir das derzeit in den USA beobachten. Digitalisierung darf man nicht mit Ausbeutung verwechseln. Allein auf die Selbstregulierung der Unternehmen zu setzen, wird nicht reichen“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Hier sind wir als Gesetzgeber gefragt. Daher machen wir heute sehr konkrete Vorschläge, wie Schutzrechte gestärkt und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden können“, so Heil weiter.

Faire Arbeit in einer starken Plattformökonomie

Das BMAS will:

  • solo-selbstständige Plattformtätige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen und die Plattformen an der Beitragszahlung beteiligen;
  • prüfen, wie die Absicherung in der Unfallversicherung zu verbessern ist;
  • für solo-selbstständige Plattformtätige die Möglichkeit eröffnen, sich zu organisieren und gemeinsam grundlegende Bedingungen ihrer Tätigkeit mit den Plattformen auszuhandeln;
  • eine Beweisverlagerung bei Prozessen zur Klärung des Arbeitnehmerstatus einführen und so die Hemmschwelle für Plattformtätige senken, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen;
  • es Plattformtätigen ermöglichen, ihre Bewertungen zu einer anderen Plattform mitnehmen zu können, und damit die Abhängigkeit von einzelnen Plattformen einschränken;
  • bestimmte Vertragspraktiken von Plattformen unterbinden, indem zum Beispiel Mindestkündigungsfristen festgeschrieben werden;
  • gemeinsam mit dem BMJV dafür sorgen, dass AGB, die einseitig zu Lasten der Plattformtätigen gehen, einfacher und unkomplizierter gerichtlich überprüfbar sind;
  • Transparenz- und Meldepflichten für alle Plattformbetreiber etablieren, um die Datenlage zur Plattformökonomie zu verbessern.

(BMAS vom 27.11.2020/RES JURA Redaktionsbüro)

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