08.09.2017

Meldung, Steuerrecht

E-Rechnungs-Verordnung verabschiedet

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Kurz vor der Bundestagswahl geben Bundesregierung und Bundesministerium des Inneren (BMI) noch einmal Gas beim Thema „Digitalisierung“ und bringen die mit Spannung erwartete E-Rechnungs-Verordnung auf den Weg. Dabei geht das Bundeskabinett deutlich über die nötigen EU-Vorgaben hinaus, etwa bei der verbindlichen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.

Während die EU lediglich die verbindliche Annahme und Weiterverarbeitung (ausschließlich) elektronischer Rechnungen durch die Verwaltung als Rechnungsempfänger vorschreibt, sind nach dem Willen der Bundesregierung hierzulande nun künftig auch die Rechnungssteller verbindlich in der Pflicht, elektronische Rechnungen zu übermitteln. Nicht betroffen von dieser „Verpflichtung zum E-Invoicing“ sind lediglich Rechnungen aus Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto) sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes.

Verordnung mit Signalwirkung für den elektronischen Rechnungsaustausch

Die neue Verordnung könnte damit absolut richtungsweisend wirken, betont Steuerberater und Vorstandsvorsitzender des Verbandes elektronische Rechnung (VeR) Stefan Groß: „Die Bundesregierung geht mit der Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung einen beherzten Schritt hin zur flächendeckenden Digitalisierung des Rechnungsaustauschs in Deutschland. Damit könnte die Rechnungsstellung an die Verwaltung letztlich zu dem Innovationsreiber für den elektronischen Rechnungsaustausch insgesamt werden, auf den die deutsche Wirtschaft gewartet hat.“

Strammer Zeitplan könnte Rechnungsempfänger unter Druck setzen

Wie im „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen“ (auch bekannt als „E-Rechnungs-Gesetz“) vom April dieses Jahres vorgesehen, enthält die E-Rechnungs-Verordnung zudem folgende Regelungen:

– Datenmodell und Datenübermittlung

– erforderliche Rechnungsinhalte

– Weiterverarbeitung der elektronischen Rechnungen

– Schutz personenbezogener Daten

Tatsächlich in Kraft treten die Regelungen in mehreren Stufen, beginnend mit dem 27.11.2018 für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane. Ein Jahr später folgen dann die subzentralen öffentlichen Auftraggeber sowie die sogenannten Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber. Die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch greift schließlich ab dem 27.11.2020 – ab dann werden papierbasierte Rechnungen nicht mehr akzeptiert.

(VeR, PM vom 08.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


19.08.2026

Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Eheverträge werden vorrangig mit Blick auf Scheidung, Vermögensschutz und die Absicherung der Ehegatten gestaltet. Eine familienrechtliche Betrachtung reicht bei der Planung jedoch nicht aus. Die Konstellation muss stets auch aus der Sicht des Steuerrechts mitgedacht werden.

weiterlesen
Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


19.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Am 02.07.026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf das Kündigungs- und Befristungsrecht dargestellt.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


19.08.2026

Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

KI hält zunehmend Einzug in die Personalabteilungen deutscher Unternehmen – von der Weiterbildung über Arbeitszeugnisse bis zum Onboarding.

weiterlesen
Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht