12.09.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Sofern zwischen den am Umsatz beteiligten Unternehmen kein anderer elektronischer Übermittlungsweg vereinbart wurde, genügt für den Empfang einer E-Rechnung künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssen eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe (z.B. E-Rechnungen) auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.

Man arbeitet mit Hochdruck an einem Meldesystem

„Die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Systems für die transaktionsbezogene Meldung von Umsätzen an die Verwaltung (elektronisches Meldesystem)“, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) weiter aus. Gemeinsam mit den Ländern, die nach Artikel 108 GG für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig seien, arbeite die Bundesregierung mit hoher Priorität an einem Konzept für die Einführung eines entsprechenden Meldesystems. Ziel sei es, ein einheitliches System für die Meldung von nationalen Umsätzen und solchen aus dem EU-Binnenmarkt einzurichten.

„Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auf EU-Ebene die Verabschiedung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlags mit dem Titel ‚Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter‘ noch aussteht und damit unter anderem Regelungen für die Ausgestaltung, insbesondere aber der Zeitpunkt der Einführung des Meldeverfahrens für innergemeinschaftliche Umsätze nicht feststeht“, heißt es in der Antwort weiter. Derzeit sehe der Kompromissvorschlag eine Umsetzung bis zum 01.07.2030 durch die EU-Mitgliedstaaten vor.


Dt. Bundestag vom 11.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht