12.09.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Sofern zwischen den am Umsatz beteiligten Unternehmen kein anderer elektronischer Übermittlungsweg vereinbart wurde, genügt für den Empfang einer E-Rechnung künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssen eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe (z.B. E-Rechnungen) auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.

Man arbeitet mit Hochdruck an einem Meldesystem

„Die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Systems für die transaktionsbezogene Meldung von Umsätzen an die Verwaltung (elektronisches Meldesystem)“, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) weiter aus. Gemeinsam mit den Ländern, die nach Artikel 108 GG für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig seien, arbeite die Bundesregierung mit hoher Priorität an einem Konzept für die Einführung eines entsprechenden Meldesystems. Ziel sei es, ein einheitliches System für die Meldung von nationalen Umsätzen und solchen aus dem EU-Binnenmarkt einzurichten.

„Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auf EU-Ebene die Verabschiedung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlags mit dem Titel ‚Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter‘ noch aussteht und damit unter anderem Regelungen für die Ausgestaltung, insbesondere aber der Zeitpunkt der Einführung des Meldeverfahrens für innergemeinschaftliche Umsätze nicht feststeht“, heißt es in der Antwort weiter. Derzeit sehe der Kompromissvorschlag eine Umsetzung bis zum 01.07.2030 durch die EU-Mitgliedstaaten vor.


Dt. Bundestag vom 11.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


13.01.2026

Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Die einmalig gezahlte Energiepreispauschale ist auch bei Rentnern einkommensteuerpflichtig; das Sächsische FG hält diese für verfassungsgemäß.

weiterlesen
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Meldung

gregbrave/123rf.com


13.01.2026

EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Die EUDR wird später wirksam und inhaltlich entschärft, insbesondere für kleine Marktteilnehmer und nachgelagerte Händler entfallen viele Sorgfaltspflichten.

weiterlesen
EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


12.01.2026

Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente

Die neue Aktivrente bringt eine Steuerbefreiung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach dem Renteneintritt, lässt jedoch viele Praxisfragen offen.

weiterlesen
Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)