23.11.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

E-Rechnung ab 27. November 2020 Pflicht

Beitrag mit Bild

©ra2 studio/fotolia.com

Die Frist läuft: Ab dem 27.11.2020 müssen Unternehmen in Deutschland Rechnungen an Bundesbehörden als sogenannte E-Rechnung einreichen. Wie eine repräsentative Befragung unter 1.104 Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland ergeben hat, hat immerhin ein Großteil  der Wirtschaft die Bedeutung bereits erkannt.

81 % der Unternehmen messen der E-Rechnung eine große oder sehr große Relevanz bei. „Es stimmt optimistisch, dass sich die Unternehmen mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Gleichwohl beobachten wir, dass längst noch nicht alle Rechnungen nach dem vorgegebenen strukturierten Format stellen oder empfangen“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom. So übermitteln aktuell 30 % der Unternehmen E-Rechnungen. „Automatisierte Rechnungsprozesse vermeiden Fehler und sorgen für mehr Wirtschaftlichkeit“, betont Britze. „Alle Unternehmen sollten sich jetzt mit dem Thema E-Rechnung befassen.“

E-Rechnung  muss bestimmte Kriterien erfüllen

Ab dem 27.11.2020 dürfen Unternehmen Kosten von über 1.000 Euro für Dienstleistungen oder Produkte nur noch digital bei Bundesbehörden geltend machen. Rechnungen in anderen Formaten können laut Gesetz abgelehnt werden. Die E-Rechnung muss dabei in einem bestimmten strukturierten Format erstellt werden und eine automatische Verarbeitung ermöglichen. „Eine lediglich elektronisch versendete Rechnung – beispielsweise eine Rechnung, die als PDF an eine E-Mail angehängt ist – gilt nicht als E-Rechnung“, so Britze.

Impulswirkung für gesamte Wirtschaft

Die Einführung der E-Rechnung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die den grenzüberschreitenden Handel des europäischen Binnenmarktes stärken soll. Es ist zu erwarten, dass von der Regelung eine erhebliche Impulswirkung für die gesamte Wirtschaft ausgeht. Unternehmen setzen künftig vermutlich auch untereinander verstärkt auf die elektronische Rechnung. Gleichwohl erstellt aktuell noch ein Drittel der Unternehmen Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform (33 %).

Um kleine, mittlere und große Organisationen bei der Umstellung auf die E-Rechnung zu unterstützen, hat der Bitkom das Faktenpapier „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ veröffentlicht. „Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen benötigen häufig Unterstützung, um den Weg der digitalen Transformation des elektronischen Rechnungsaustausches erfolgreich zu beschreiten“, sagt Britze.

(Bitkom vom 20.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


05.09.2025

Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen beinhaltet.

weiterlesen
Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


05.09.2025

Bundesregierung beschließt Änderung des Lieferkettengesetzes

Die Bundesregierung unterstützt die EU-Forderung nach ambitioniertem Bürokratierückbau und schafft die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten ab.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Änderung des Lieferkettengesetzes

Rechtsboard

Benjamin Onnis, Lena Grebe


04.09.2025

Homeoffice individualvertraglich gestalten

Die Arbeit im „Homeoffice“ ist inzwischen ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags der meisten Unternehmen. Der Begriff selbst ist gesetzlich nicht definiert, sodass in der Vertragsgestaltung bisweilen zahlreiche individuelle Modelle und Regelungen existieren.

weiterlesen
Homeoffice individualvertraglich gestalten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank