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15.01.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

E-Rechnung ab 2020 für öffentliche Aufträge verpflichtend

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Die elektronische Rechnung senkt Arbeitsaufwand und Kosten für die Rechnungslegung. Viele Unternehmen nutzen diese bereits. Alle Übrigen haben bis November 2020 Zeit, sich umzustellen: Ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Am 11.01.2018 fand im Bundeswirtschaftsministerium die 4. FeRD-Konferenz statt. Unter dem Motto „E-Rechnung leicht gemacht – Vollgas voraus mit ZUGFeRD 2.0 und XRechnung“ diskutierten rund 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung Fragen rund um die elektronische Rechnungsstellung.

Aus ZUGFeRD 1.0 wird ZUGFeRD 2.0.

Nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit kommt die elektronische Rechnung. Die Voraussetzungen hierfür hat die Bundesregierung im September 2017 mit der E-Rechnungs-Verordnung geschaffen. Damit wird die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in deutsches Recht umgesetzt. Daraufhin wurde das Datenaustauschformat XRechnung entwickelt. Zudem können in der Wirtschaft bereits etablierte Datenaustauschstandards wie ZUGFeRD gleichberechtigt neben dem Datenaustauschstandard XRechnung verwendet werden, wenn sie – wie ZUGFeRD 2.0 – den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen. Das hybride Format kann von Mensch und Maschine gleichermaßen gelesen werden und erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung der elektronischen Rechnung.

XRechnung und ZUGFeRD 2.0

XRechnung und ZUGFeRD 2.0 stehen gleichberechtigt nebeneinander. Es bleibt den Nutzerinnen und Nutzern überlassen, welches Format sie verwenden wollen. ZUGFeRD wurde 2013 auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und des Branchenverbandes BITKOM entwickelt.

(BMWi, PM vom 12.01.2018 / Viola C. Didier)


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