• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • E-DRS 33 Währungsumrechnung im Konzernabschluss veröffentlicht

01.09.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

E-DRS 33 Währungsumrechnung im Konzernabschluss veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Der HGB-FA des DRSC hat heute den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 33 Währungsumrechnung im Konzernabschluss (E-DRS 33) zur Konsultation veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs verfolgt der Fachausschuss das Ziel, die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB sowie die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung nach § 308 HGB zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden Zweifelsfragen zu adressieren. Der Standardentwurf wurde mit Unterstützung der DRSC-Arbeitsgruppe Währungsumrechnung erarbeitet.

Die Stellungnahmen zum E-DRS 33 können bis zum 31.10.2017 beim DRSC eingereicht werden (bahrmann@drsc.de).

(DRSC vom 01.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank