Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 9 (E-DRÄS 9) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Der Entwurf behandelt die zu erwartenden Änderungen aufgrund des ARUG II.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) werden wesentliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung vom Handelsgesetzbuch in das Aktiengesetz verlagert. Der Vergütungsbericht ist zukünftig auf der Internetseite des berichtspflichtigen Unternehmens öffentlich zugänglich zu machen.
Feedback erbeten
Mit E-DRÄS 9 sollen DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und DRS 20 Konzernlagebericht entsprechend angepasst werden. Der Entwurf des DRÄS 9 kann hier heruntergeladen werden. Stellungnahmen sind bis zum 23.08.2019 erbeten und können an die E-Mail-Adresse info@drsc.de gesendet werden.
(DRSC vom 02.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)