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05.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

E-DRÄS 10: Änderungen des DRS 25 und weiterer DRS

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©AvigoPhotos/fotolia.com

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 10 (E-DRÄS 10) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Mit E-DRÄS 10 soll hauptsächlich DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss geändert werden. Anlass sind bestimmte Fragestellungen, die im Zuge der erstmaligen Anwendung aufkamen.

Durch E-DRÄS 10 sollen neben DRS 25 auch DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) geändert werden. Diese Anpassungen sind redaktioneller Art, bedingt durch Paragrafenverschiebungen im Wertpapierhandelsgesetz aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG).

Der Entwurf des DRÄS 10 kann hier heruntergeladen werden. Stellungnahmen sind bis zum 23.08.2019 erbeten und können an die E-Mail-Adresse info@drsc.de gesendet werden.

(DRSC vom 02.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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