• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • E-Bilanz: Veröffentlichung der aktuellen Taxonomien

23.05.2017

Meldung, Steuerrecht

E-Bilanz: Veröffentlichung der aktuellen Taxonomien

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) in Version 6.1 als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen (Wirtschaftsjahr 2018 oder 2018/2019). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2017 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2017 und für Echtfälle ab Mai 2018 gegeben sein.

Auf folgende Neuerungen soll im Einzelnen hingewiesen werden:

  • „Aufwandsverteilungsposten“ Für Fälle der Errichtung eines Betriebsgebäudes durch den Unternehmer-Ehegatten auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück (vgl. BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2016, BStBl I Seite 1431) enthält die Taxonomie neue Positionen. In dem Berichtsbestandteil „Bilanz“ wurde unterhalb der Position „Bauten auf fremden Grundstücken“ die Position „Aufwandsverteilungsposten“ ergänzt. Zur Abbildung der Fälle nach Rdnr. 4 des o. a. BMF-Schreibens steht im Bereich „Sonstige Sonderposten, andere Sonderposten“ die Position „Rücklagen im Zusammenhang mit dem Aufwandsverteilungsposten“ zur Verfügung.
  • Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG Der Berichtsbestandteil „steuerliche Gewinnermittlung“ enthält neue Positionen für Investitionsabzugsbeträge, hinzuzurechnende oder rückgängig zu machende Beträge im Sinne des § 7g EStG, die nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln sind (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Näheres regelt Rdnr. 24 im BMF-Schreiben vom 20. März 2017 (BStBl I Seite 423).

Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

(BMF-Schreiben IV C 6 – S-2133-b / 17 / 10003 vom 16.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


12.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


12.05.2026

Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©gguy/fotolia.com


11.05.2026

Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern

Bei Cum-Ex-Geschäften soll verhindert werden, dass Beteiligte ihre Vergütung behalten können, nur weil sie bereits vor der Steuererstattung gezahlt wurde.

weiterlesen
Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht