• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • E-Bilanz: Veröffentlichung der aktuellen Taxonomien

23.05.2017

Meldung, Steuerrecht

E-Bilanz: Veröffentlichung der aktuellen Taxonomien

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) in Version 6.1 als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen (Wirtschaftsjahr 2018 oder 2018/2019). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2017 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2017 und für Echtfälle ab Mai 2018 gegeben sein.

Auf folgende Neuerungen soll im Einzelnen hingewiesen werden:

  • „Aufwandsverteilungsposten“ Für Fälle der Errichtung eines Betriebsgebäudes durch den Unternehmer-Ehegatten auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück (vgl. BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2016, BStBl I Seite 1431) enthält die Taxonomie neue Positionen. In dem Berichtsbestandteil „Bilanz“ wurde unterhalb der Position „Bauten auf fremden Grundstücken“ die Position „Aufwandsverteilungsposten“ ergänzt. Zur Abbildung der Fälle nach Rdnr. 4 des o. a. BMF-Schreibens steht im Bereich „Sonstige Sonderposten, andere Sonderposten“ die Position „Rücklagen im Zusammenhang mit dem Aufwandsverteilungsposten“ zur Verfügung.
  • Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG Der Berichtsbestandteil „steuerliche Gewinnermittlung“ enthält neue Positionen für Investitionsabzugsbeträge, hinzuzurechnende oder rückgängig zu machende Beträge im Sinne des § 7g EStG, die nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln sind (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Näheres regelt Rdnr. 24 im BMF-Schreiben vom 20. März 2017 (BStBl I Seite 423).

Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

(BMF-Schreiben IV C 6 – S-2133-b / 17 / 10003 vom 16.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)