12.05.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

DVFA-Stellungnahme: Firmenwerte in Bilanzen

Beitrag mit Bild

©Stockwerk-Fotodesign/fotolia.com

Der DVFA schließt sich der Forderung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) an, dass die internationalen Rechnungsleger ihre Regeln zeitnah und dringend überprüfen sollten, um prozyklische Wirkungen von Bewertungen zu verhindern. Der DVFA spricht sich für planmäßige Abschreibungen auf Firmenwerte aus.

Die Corona-Krise wird sich nicht nur wegen der operativ schwierigen Situation vieler Unternehmen negativ auf die GuVs und Cashflow-Rechnungen des Jahres 2020 auswirken.  Zusätzlich wird sie sich auch auf Bilanzpositionen auswirken, die nicht cashflow-wirksam sind. Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, werden 2020 verstärkt außerplanmäßig Goodwill-Abschreibungen auf Firmenwerte durchführen müssen. Dies wird mit entsprechenden zusätzlichen negativen Konsequenzen für deren GuV und damit auch das Eigenkapital verbunden sein.

IFRS wirken wie Krisenverstärker

Wieder einmal zeigen die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), dass sie im Falle von Krisen als Krisenverstärker wirken.

Im Falle der Finanzkrise waren es die Mark-to-Market-Bewertungen, die bei teilweise illiquiden Märkten zu extremen Preisverwerfungen und entsprechenden Bewertungsverlusten von Finanzaktiva führten. „Bei großen Derivatepositionen führten diese Mechanismen zu teilweise nicht mehr kontrollierbaren Abwertungskaskaden und damit zur Verstärkung der Finanzkrise“, so Thorsten Müller, Mitglied des Vorstands des DVFA und Geschäftsführer der Lighthouse Corporate Finance GmbH.

Auswirkungen der Corona-Epidemie

Die Corona-Epidemie wirkt im Gegensatz zur Finanzkrise vor allem über die Realwirtschaft und damit über die Unternehmen. Verfügen Unternehmen über Goodwill-Positionen in ihren Bilanzen, dann sind diese nach IFRS zu Marktpreisen jährlich neu zu bewerten. Diese Marktwerte werden anhand sogenannter Cash Generating Units (CGU) auf Basis von zu diskontierenden Cashflows ermittelt. Verliert nun eine CGU krisenbedingt an Ertragskraft, dann drohen abrupte, hohe Abschreibungen auf den Goodwill. Auch wenn diese Abwertung des Goodwills nicht liquiditätsrelevant ist, so verstärkt sie die ohnehin in der Krise stark belastete GuV zusätzlich und ggf. auch sehr deutlich. In der Folge kommt es somit auch zu eigenkapitalbelastenden Effekten. Dies hat eine extrem negative Signalfunktion an alle Stakeholder der Gesellschaft.

Planmäßige Abschreibungen auf Firmenwerte

Der DVFA setzt sich deshalb für eine planmäßige Abschreibung von Goodwill ein. Nur so ist zu verhindern, dass in Zeiten von Krisen keine Verstärkung von Verlustsituationen erfolgt. „Wir wünschen uns im Falle von Krisen mehr stabilisierende Elemente in der internationalen Rechnungslegung“, so Christoph Schlienkamp, geschäftsführender Vorstand des DVFA und Portfoliomamanager der GS&P Kapitalanlagegesellschaft. „Aus unserer Sicht sind Jahresabschlüsse nicht ausschließlich für Investoren relevant, sondern eben auch für andere Stakeholder wie z.B. Banken, Ratingagenturen, Kunden, Lieferanten, Regulatoren oder den Staat.  Deshalb sollten Zyklen, die im Falle von Krisen zerstörerische Kräfte freisetzen können, eher gedämpft als durch sehr kurzfristige Marktbewertungen verstärkt werden.“

(DVFA e.V., PM vom 11.05.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Steuerboard

Marcus Niermann / Erik Muscheites


27.11.2025

Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 AStG

Das deutsche Steuerrecht hält ein besonderes Ärgernis für in Deutschland steuerpflichtige Stifter und Begünstigte von ausländischen Stiftungen oder Trusts vor: die sogenannte Zurechnungsbesteuerung gem. § 15 AStG.

weiterlesen
Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 AStG

Meldung

©momius/fotolia.com


27.11.2025

BAG entscheidet zur Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigte haben bei Überschreitung ihrer individuellen Arbeitszeit proportional zur Vollzeitarbeitszeit Anspruch auf tarifliche Mehrarbeitszuschläge.

weiterlesen
BAG entscheidet zur Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank