• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Duschunfall auf Dienstreise kein Arbeitsunfall

21.01.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Duschunfall auf Dienstreise kein Arbeitsunfall

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Das morgendliche Duschen während einer Dienstreise ist grundsätzlich nicht unfallversichert. Dies gilt grundsätzlich für alle höchstpersönlichen Verrichtungen wie beispielsweise auch Essen, entschied das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt.

Ein Arbeitnehmer befand sich auf einer Dienstreise, um an der Eröffnung eines von ihm betreuten Projekts teilzunehmen. Zu diesem Zweck reiste er bereits am Vortag an und übernachtete in einem Hotel. Beim morgendlichen Duschen im Hotel rutschte er beim Herausgehen aus der Dusche auf dem Fußboden aus und zog sich eine Fraktur des linken Knies zu. Die Berufsgenossenschaft erkannte einen Arbeitsunfall nicht an. Das Sozialgericht hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen.

Kein Erfolg vor dem LSG

Das LSG Erfurt hat die Berufung mit Urteil vom 20.12.2018 (L 1 U 491/18) zurückgewiesen. Die Richter vertraten die Auffassung der Berufsgenossenschaft und des Sozialgerichts, dass das morgendliche Duschen auch auf einer Dienstreise grundsätzlich nicht versichert ist. Die konkrete Verrichtung des Klägers zum Unfallzeitpunkt (das Duschen) stand nicht im sachlichen Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Projektleiter.

Höchstpersönliche Verrichtungen sind unversichert

Versichert sind nur Verrichtungen im Rahmen des dem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses. Es seien daher nicht alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte oder während einer Geschäftsreise versichert. Typischerweise unversichert seien höchstpersönliche Verrichtungen wie z.B. die Nahrungsaufnahme oder sonstige eigenwirtschaftliche Handlungen. Auch das Duschen als Körperreinigung und höchstpersönliche Verrichtung steht grundsätzlich nicht im sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung als Projektentwickler.

Die Entscheidung kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG angefochten werden.

(LSG Erfurt, PM vom 17.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht