• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Durchführungsverordnung über EURIBOR-Benchmark

16.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Durchführungsverordnung über EURIBOR-Benchmark

Beitrag mit Bild

Euribor wird als der wichtigste Zinsindex (Benchmark) auf dem Gebiet von Geldmarktkrediten in Euro betrachtet.

Wie Finanzskandale gezeigt haben, können Benchmarks manipuliert werden. Um die Transparenz der in der EU verwendeten Indizes sicherstellen, hat die Europäische Kommission nun die Durchführungsverordnung über den EURIBOR-Benchmark verabschiedet.

Der Euribor (Euro InterBank Offered Rate) ist der durchschnittliche Zinssatz, zu dem eine ausgewählte Gruppe von Banken, die so genannten Panel-Banken, einander unbesicherte, auf Euro lautende Kredite gewähren. Während sich Interbankenkredite auf dem Londoner Geldmarkt am Libor (London Interbank Offered Rate) orientieren, bezieht sich der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) auf die Eurozone. Benchmarks wie Libor und Euribor sowie der Gold- und der Ölpreis oder Wechselkurse (Euro zu US-Dollar oder Britisches Pfund zu US-Dollar) werden in Finanz- und Handelsverträgen oft als Referenz genutzt. So kann zum Beispiel ein Hypothekenzins auf Basis der Euribor-Rate inklusive einem bestimmten Aufschlag (Prämie) festgelegt werden. Zugleich ist der Wert von Finanzderivaten sehr eng an Benchmarks gebunden.

Schutz vor Manipulation und mehr Transparenz

Benchmarks müssen verlässlich und neutral sein. Um das Marktvertrauen zu erhalten, ist es aus diesem Grund wichtig, sie so gut wie möglich vor Manipulation zu schützen. Die verabschiedete Durchführungsverordnung dient der Erstellung einer Liste „kritischer“ Referenzwerte, d.h. von Referenzwerten, die für die Finanzmärkte und Verbraucherverträge von besonderer Bedeutung sind. Dies ermächtigt die Überwachungsbehörden, bestimmte Vorschriften in der Benchmark-Verordnung (EU 2016/1011) bereits vor ihrem Inkrafttreten 2018 anzuwenden.

(EU-Kommission vom 12.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jannis Lührs / Saskia Bardens


01.07.2026

EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Am 24.06.2026 hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen Tax-Omnibus-Richtlinie vorgestellt, die bestehende EU-Regeln zur Unternehmensbesteuerung im Bereich der direkten Steuern umfassend vereinfachen, modernisieren und aufeinander abstimmen soll.

weiterlesen
EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


01.07.2026

EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Die BRAK warnt, dass neue europäische Geldwäschevorgaben die geplante Sicherung anwaltlicher Sammelanderkonten gefährden könnten.

weiterlesen
EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Meldung

nx123nx/123rf.com


01.07.2026

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Durch das Steuervereinfachungspaket profitieren besonders grenzüberschreitend tätige Unternehmen von weniger Meldepflichten und einfacheren Verfahren.

weiterlesen
Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht