• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Durchführungsverordnung über EURIBOR-Benchmark

16.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Durchführungsverordnung über EURIBOR-Benchmark

Beitrag mit Bild

Euribor wird als der wichtigste Zinsindex (Benchmark) auf dem Gebiet von Geldmarktkrediten in Euro betrachtet.

Wie Finanzskandale gezeigt haben, können Benchmarks manipuliert werden. Um die Transparenz der in der EU verwendeten Indizes sicherstellen, hat die Europäische Kommission nun die Durchführungsverordnung über den EURIBOR-Benchmark verabschiedet.

Der Euribor (Euro InterBank Offered Rate) ist der durchschnittliche Zinssatz, zu dem eine ausgewählte Gruppe von Banken, die so genannten Panel-Banken, einander unbesicherte, auf Euro lautende Kredite gewähren. Während sich Interbankenkredite auf dem Londoner Geldmarkt am Libor (London Interbank Offered Rate) orientieren, bezieht sich der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) auf die Eurozone. Benchmarks wie Libor und Euribor sowie der Gold- und der Ölpreis oder Wechselkurse (Euro zu US-Dollar oder Britisches Pfund zu US-Dollar) werden in Finanz- und Handelsverträgen oft als Referenz genutzt. So kann zum Beispiel ein Hypothekenzins auf Basis der Euribor-Rate inklusive einem bestimmten Aufschlag (Prämie) festgelegt werden. Zugleich ist der Wert von Finanzderivaten sehr eng an Benchmarks gebunden.

Schutz vor Manipulation und mehr Transparenz

Benchmarks müssen verlässlich und neutral sein. Um das Marktvertrauen zu erhalten, ist es aus diesem Grund wichtig, sie so gut wie möglich vor Manipulation zu schützen. Die verabschiedete Durchführungsverordnung dient der Erstellung einer Liste „kritischer“ Referenzwerte, d.h. von Referenzwerten, die für die Finanzmärkte und Verbraucherverträge von besonderer Bedeutung sind. Dies ermächtigt die Überwachungsbehörden, bestimmte Vorschriften in der Benchmark-Verordnung (EU 2016/1011) bereits vor ihrem Inkrafttreten 2018 anzuwenden.

(EU-Kommission vom 12.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)