• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Durchführungsverordnung über EURIBOR-Benchmark

16.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Durchführungsverordnung über EURIBOR-Benchmark

Beitrag mit Bild

Euribor wird als der wichtigste Zinsindex (Benchmark) auf dem Gebiet von Geldmarktkrediten in Euro betrachtet.

Wie Finanzskandale gezeigt haben, können Benchmarks manipuliert werden. Um die Transparenz der in der EU verwendeten Indizes sicherstellen, hat die Europäische Kommission nun die Durchführungsverordnung über den EURIBOR-Benchmark verabschiedet.

Der Euribor (Euro InterBank Offered Rate) ist der durchschnittliche Zinssatz, zu dem eine ausgewählte Gruppe von Banken, die so genannten Panel-Banken, einander unbesicherte, auf Euro lautende Kredite gewähren. Während sich Interbankenkredite auf dem Londoner Geldmarkt am Libor (London Interbank Offered Rate) orientieren, bezieht sich der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) auf die Eurozone. Benchmarks wie Libor und Euribor sowie der Gold- und der Ölpreis oder Wechselkurse (Euro zu US-Dollar oder Britisches Pfund zu US-Dollar) werden in Finanz- und Handelsverträgen oft als Referenz genutzt. So kann zum Beispiel ein Hypothekenzins auf Basis der Euribor-Rate inklusive einem bestimmten Aufschlag (Prämie) festgelegt werden. Zugleich ist der Wert von Finanzderivaten sehr eng an Benchmarks gebunden.

Schutz vor Manipulation und mehr Transparenz

Benchmarks müssen verlässlich und neutral sein. Um das Marktvertrauen zu erhalten, ist es aus diesem Grund wichtig, sie so gut wie möglich vor Manipulation zu schützen. Die verabschiedete Durchführungsverordnung dient der Erstellung einer Liste „kritischer“ Referenzwerte, d.h. von Referenzwerten, die für die Finanzmärkte und Verbraucherverträge von besonderer Bedeutung sind. Dies ermächtigt die Überwachungsbehörden, bestimmte Vorschriften in der Benchmark-Verordnung (EU 2016/1011) bereits vor ihrem Inkrafttreten 2018 anzuwenden.

(EU-Kommission vom 12.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Meldung

Grundsteuer


20.05.2026

BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Der BFH entschied, dass Baden-Württemberg die Grundsteuer ab 2025 verfassungsgemäß nach dem Bodenwertmodell berechnen darf.

weiterlesen
BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Steuerboard

Nicole Wolf-Thomann


20.05.2026

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Mit Beschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F. (heute § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

weiterlesen
Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht