• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Durchführungsverordnung über EURIBOR-Benchmark

16.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Durchführungsverordnung über EURIBOR-Benchmark

Beitrag mit Bild

Euribor wird als der wichtigste Zinsindex (Benchmark) auf dem Gebiet von Geldmarktkrediten in Euro betrachtet.

Wie Finanzskandale gezeigt haben, können Benchmarks manipuliert werden. Um die Transparenz der in der EU verwendeten Indizes sicherstellen, hat die Europäische Kommission nun die Durchführungsverordnung über den EURIBOR-Benchmark verabschiedet.

Der Euribor (Euro InterBank Offered Rate) ist der durchschnittliche Zinssatz, zu dem eine ausgewählte Gruppe von Banken, die so genannten Panel-Banken, einander unbesicherte, auf Euro lautende Kredite gewähren. Während sich Interbankenkredite auf dem Londoner Geldmarkt am Libor (London Interbank Offered Rate) orientieren, bezieht sich der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) auf die Eurozone. Benchmarks wie Libor und Euribor sowie der Gold- und der Ölpreis oder Wechselkurse (Euro zu US-Dollar oder Britisches Pfund zu US-Dollar) werden in Finanz- und Handelsverträgen oft als Referenz genutzt. So kann zum Beispiel ein Hypothekenzins auf Basis der Euribor-Rate inklusive einem bestimmten Aufschlag (Prämie) festgelegt werden. Zugleich ist der Wert von Finanzderivaten sehr eng an Benchmarks gebunden.

Schutz vor Manipulation und mehr Transparenz

Benchmarks müssen verlässlich und neutral sein. Um das Marktvertrauen zu erhalten, ist es aus diesem Grund wichtig, sie so gut wie möglich vor Manipulation zu schützen. Die verabschiedete Durchführungsverordnung dient der Erstellung einer Liste „kritischer“ Referenzwerte, d.h. von Referenzwerten, die für die Finanzmärkte und Verbraucherverträge von besonderer Bedeutung sind. Dies ermächtigt die Überwachungsbehörden, bestimmte Vorschriften in der Benchmark-Verordnung (EU 2016/1011) bereits vor ihrem Inkrafttreten 2018 anzuwenden.

(EU-Kommission vom 12.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


29.09.2026

Sammelanderkonten: Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis Ende 2027

Anwaltliche Sammelanderkonten bleiben bis Ende 2027 von der praktischen Anwendung der CRS-Meldepflicht verschont.

weiterlesen
Sammelanderkonten: Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis Ende 2027

Meldung

saiarlawka/123rf.com


29.09.2026

EU-Kommission aktualisiert Tool für öffentliches Country-by-Country Reporting

Der aktualisierte EU-Report-Generator erleichtert Unternehmen die digitale Umsetzung der neuen Berichtspflichten zum pCbCR.

weiterlesen
EU-Kommission aktualisiert Tool für öffentliches Country-by-Country Reporting

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht