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15.11.2024

Meldung, Steuerrecht

DStV fordert praxisgerechte Umsetzung des Nachhaltigkeits-Reportings

Im Gespräch mit der EU-Kommission berichtet DStV-Vizepräsident StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister von den Herausforderungen des Mittelstands bei der Einführung des Nachhaltigkeits-Reportings. Zugleich fordert er das richtige Augenmaß bei Erstellung, Prüfung und Aufsicht.

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Obwohl die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ([EU] 2022/2464; kurz: CSRD) in Deutschland noch nicht umgesetzt ist, läuft die Einführung des Nachhaltigkeits-Reportings für betroffene Mittelständler bereits auf Hochtouren. Aus diesem Grund tauschte DStV-Vizepräsident StB/WP Dipl. Kfm. Gero Hagemeister sich mit einem der – laut Tagesspiegel – Architekten der CSRD, Sven Gentner, zuständiger Referatsleiter der Generaldirektion Finanzstabilität und Kapitalmarktunion (DG FISMA) der EU-Kommission zu den ersten Praxiserfahrungen der Unternehmen aus.

„Lernphase“ für Prüfer und Unternehmen soll berücksichtigt werden

Dabei kritisierte Hagemeister nicht allein die zögerliche Umsetzung der CSRD in Deutschland, sondern auch die zu detaillierten und textlastigen Standards, die einerseits wenig aussagekräftig sind und andererseits den Unternehmen nicht ausreichend Rechtssicherheit bieten.

Außerdem wurde der anfallende Bürokratieaufwand für die Unternehmen diskutiert. Die EU-Kommission versicherte dabei, dass sie zahlreiche Maßnahmen unternommen hätte, um die Belastung der Einführung des Nachhaltigkeits-Reportings für die Unternehmen abzufedern. Diese Maßnahmen hat die zuständige EU-Kommissarin, Mairead McGuinness, in einem Schreiben an alle zuständigen Ministerien in Europa zusammengefasst. Zudem wurde darin die Empfehlung ausgesprochen, insbesondere bei der Einführung der Berichterstattung die notwendige Lernphase für Prüfer und Unternehmen zu berücksichtigen. Zur Vermeidung von unverhältnismäßigen Aufwendungen sollten die Unternehmen im Einzelfall etwa auch Schätzungen vornehmen können. Auch würde die geplante Einführung der Unternehmenskategorie der „Small Midcaps“ weitere Vereinfachungen für den Mittelstand zur Folge haben.

Konsens für die Verwendung von KMU-Standard VSME

Es bestand zudem Einigkeit, dass anwenderfreundliche, digitale Standardformate und ein zentrales Portal in Form eines One-Stop-Shops für alle Nachhaltigkeitsanforderungen unterschiedlicher Rechtsakte eine große Erleichterung für die Unternehmen darstellen würden.

Schließlich will die EU-Kommission einen breiten Konsens für die Verwendung der demnächst veröffentlichten freiwilligen Standards für KMU (VSME). Der DStV stimmt dem zu. Denn ansonsten drohen KMU weitere bürokratische Kraftakte: in der Lieferkette, bei der Vergabe von Krediten und ggf. von öffentlichen Aufträgen sowie bei der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung.


DStV vom 13.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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