• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DStV fordert mehr Zeit für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

04.12.2023

Meldung, Steuerrecht

DStV fordert mehr Zeit für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen sorgen nach wie vor für extreme Arbeitsbelastungen in den Steuerkanzleien. Mit Blick auf die nahende Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 wendet sich DStV-Präsident Lüth an Bundesjustizminister Buschmann und bittet nachdrücklich um zeitlichen Aufschub.

Beitrag mit Bild

©Sashkin/fotolia.com

Auch im dritten Jahr nach der ersten Corona-Hochphase herrscht noch längst kein Alltag in den Steuerkanzleien. Die gewährten Corona-Hilfsprogramme sorgen nach wie vor für Belastungsspitzen im Berufsstand. So sind Kanzleien etwa derzeit mit der Erstellung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen unter Zeitdruck. Die Frist hierfür läuft grundsätzlich Ende Januar 2024 aus. Ferner sehen sich viele Steuerberaterinnen und Steuerberater mit Anfragen von Unternehmen und Selbstständigen konfrontiert, die zunächst ohne Unterstützung Corona-Soforthilfen beantragt hatten und die nun aufgrund intensiver Nachprüfungen steuerliche Unterstützung benötigen. Daneben gilt es, den originären Kanzleialltag zu schultern.

Verzicht auf Ordnungsgeldverfahren bis April 2024

Dies ist gerade für kleinere und mittlere Kanzleien eine große Herausforderung. Daher hat sich DStV‑Präsident Torsten Lüth an Bundesjustizminister Marco Buschmann gewandt und zeitliche Entlastung gefordert. Während für die Steuererklärungen 2020 bis 2024 eine gute Fristverlängerungslösung gefunden wurde, mittels derer die Abgabefristen Schritt für Schritt zurückgeführt werden, gibt es ein entsprechendes Pendant für die Fristen zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bislang nicht.

Lüth fordert daher in seinem Schreiben vom 01.12.2023 zur Entlastung der Praxis, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende April 2024 zu verzichten.


DStV vom 01.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Maximilian Plote / Verena Grentzenberg


25.10.2024

Ein erster Eindruck vom Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG)

Mit reichlich Verspätung haben BMI und BMAS den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt“ (Beschäftigtendatengesetz – BeschDG)“ zur Ressortabstimmung gegeben. Anlass, einen Blick auf die wichtigsten, aber auch bedenklichen Regelungen des Entwurfs zu werfen.

weiterlesen
Ein erster Eindruck vom Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG)

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


25.10.2024

Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolgreich

Wegen der für diese Aktien getroffenen Festpreisabrede hat die Deutsche Bank schon vor dem Vollzugsdatum das Risiko von Kursänderungen getragen.

weiterlesen
Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolgreich

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


25.10.2024

BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Das BAG entschied, dass ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung für den Status als außertariflicher Angestellter ausreicht.

weiterlesen
BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank