100 Tage Datenschutz-Grundverordnung: Nach einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom hatten drei von vier Unternehmen in Deutschland die Frist zum 25.05.2018 verfehlt. Aber auch jetzt noch sind bei weitem nicht alle Unternehmen mit der Umsetzung fertig.
Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt und ist selbst jetzt noch oft ein Problem. „Schwierigkeiten macht vor allem, dass bei vielen Vorgaben nicht klar ist, was genau sie bedeuten. Nicht einmal die Datenschutzaufsichtsbehörden können sich bei bestimmten Regelungen auf eine einheitliche Auslegung einigen. Wie sollen Unternehmen sich da sicher sein, dass sie das Richtige tun?“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Gerade kleinere Unternehmen würden von den neuen Regelungen überproportional getroffen. Dehmel: „Durch die vielfältigen formalen Vorgaben müssen bestehende Prozesse umgestellt und neue Prozesse eingeführt werden. Das kostet gerade kleine Unternehmen ihre ohnehin schon knappen Ressourcen. Sie haben in der Regel auch keine eigene Rechtsexpertise, sondern müssen diese im Zweifel teuer einkaufen.“
Folgen der DSGVO für Unternehmen
Ein Beispiel für den Mehraufwand sind die erweiterten Informationspflichten gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern. Aus Sicht des Bitkom ist weder hinreichend sicher, dass die Bereitstellung der Informationen über einen Link auf eine Webseite ausreichend ist, noch ist klar, wie konkret und umfangreich die Informationen im Einzelnen sein müssen. Für Webseiten galt auch vorher schon die Pflicht zur Bereitstellung einer Information über die Datenverarbeitung. Diese war jedoch nicht so umfangreich. Durch die Ausweitung der Regelung steht nun auch zur Debatte, wie die Informationspflicht bei alltäglichen Vorgängen wie Visitenkartenübergaben, E-Mailverkehr, Kundenkarten in Restaurants und Shops zu erfüllen ist.
Recht auf Datenportabilität
In der Praxis schwierig umzusetzen ist auch das gänzlich neue Recht auf Datenportabilität. Laut DSGVO haben Personen das Recht, die Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigem und maschinenlesbarem Format zu erhalten oder an einen anderen Dienst senden zu lassen. „Für viele Unternehmen ist immer noch nicht geklärt, welche Daten davon umfasst sind und ab wann die Rechte anderer Betroffener verletzt werden könnten“, so Dehmel.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Aus Bitkom-Sicht verzögern sich derzeit Vertragsabschlüsse im Dienstleistungsbereich, weil sich die Vertragsparteien oft nicht einig sind, ob es sich um eine Verarbeitung im Auftrag handelt, für die der Abschluss einer speziellen Datenverarbeitungsvereinbarung notwendig ist, oder nicht. Hier gibt es unterschiedliche Sichtweisen, auch bei den Aufsichtsbehörden. Die Frage ist deshalb wichtig, weil personenbezogene Daten im Auftrag nur dann rechtmäßig verarbeitet werden können, wenn eine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde. Handelt es sich dagegen um eine andere Konstellation, gelten wieder andere Voraussetzungen für die rechtmäßige Verarbeitung. Rechtsunsicherheiten beim Einsatz von Big Data und KI Anwendungen sind auch mit der Verordnung nicht ausgeräumt worden.
(Bitkom, PM vom 31.08.2018/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)