17.05.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

DSGVO steht Verbandsklage nicht entgegen

Der EuGH hat in der Rechtssache Meta Platforms Ireland entschieden, dass die DSGVO einer Verbandsklage nicht entgegensteht und bestätigt damit die weitreichende DSGVO-Klagebefugnis von Verbraucherverbänden.

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte gegen Meta Platforms Ireland (vormals Facebook Ireland) eine Unterlassungsklage erhoben, weil diese ihren Nutzern kostenlose Spiele von Drittanbietern bereitstellte und dabei gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und Verbrauchern sowie zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verstieß.

BGH hatte Auslegungsfragen zur Verbandsklage

Der Bundesgerichtshof hielt die Klage für begründet, aber zweifelte an der Klagebefugnis des Verbandes und somit an der Zulässigkeit der Klage.

Der EuGH entschied am 28.04.2022 (C-319/20), dass ein Verband eine klagebefugte Einrichtung im Sinne der DSGVO ist, wenn er ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgt. Ein solcher Verband kann unabhängig von einem ihm erteilten Auftrag Klage erheben, wenn seines Erachtens die Rechte einer betroffenen Person gemäß der DSGVO verletzt sind. Dafür ist es nicht erforderlich, dass er die betroffene Person individuell ermittelt hat, die das Vorliegen einer konkreten Verletzung behauptet.

EuGH-Urteil schafft Rechtssicherheit

„Es ist ein offenes Geheimnis, dass manche europäische Datenschutzbehörden gegen die ausufernde Datensammelei der großen Technologieunternehmen nicht so recht ankommen“, kommentiert Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv, das Urteil. „Dieses Durchsetzungsdefizit nagte in der Vergangenheit zunehmend auch an der Akzeptanz der DSGVO. Diese Entscheidung beendet die leidige Debatte um die Datenschutzklagebefugnis von Verbraucherverbänden. Denn nun ist klar: Neben den Aufsichtsbehörden können auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie der vzbv sehr weitgehend Verstöße gegen die DSGVO ahnden. Der vzbv klagt schon seit langem erfolgreich und effizient gegen Meta, Google und Co. Das heutige EuGH-Urteil schafft Rechtssicherheit bis zur in diesem Jahr umzusetzenden europäischen Verbandsklagerichtlinie, die ebenfalls eine solche Befugnis enthält.“


BRAK vom 13.05.2022/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank