• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DSGVO: Niedersachsen fordert Entlastung kleinerer Unternehmen

15.04.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

DSGVO: Niedersachsen fordert Entlastung kleinerer Unternehmen

Beitrag mit Bild

©HNFOTO/fotolia.com

Niedersachsen drängt darauf, die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beseitigen. In einem Entschließungsantrag, der am 12.04.2019 in den Bundesrat eingebracht wurde, kritisiert es nationale Sonderwege und fordert eine deutliche Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen.

Verglichen mit anderen EU-Ländern enthalte die DSGVO zusätzliche Auflagen, erklärt Niedersachsen. Hier müsste mittelstandsfreundlicher nachgebessert werden. Dabei verweist das Land auf zusätzliche Bürokratiekosten durch den Datenschutzbeauftragten, den Unternehmen bereits dann vorhalten müssen, wenn zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Mindestzahl solle die Bundesregierung deutlich anheben. Die gleiche Problematik bestehe auch bei eingetragenen Vereinen, die überwiegend mit Ehrenamtlichen arbeiten, führt Niedersachsen weiter aus. Auch für sie müsse es Ausnahmen geben.

Meldefrist zu kurz

Korrekturbedarf sieht das Land außerdem bei der Meldefrist von 72 Stunden, innerhalb derer eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Diese Frist erscheine als zu kurz und solle deshalb evaluiert werden.

Gesetzliche Klarstellung zur Abmahnung

Ausdrücklich fordert Niedersachsen die gesetzliche Klarstellung, dass kleine und mittelständische Unternehmen bei geringfügigen Verstößen gegen die DSGVO nicht abgemahnt werden. Nach wie vor bestehe insoweit eine weit verbreitete Unsicherheit, heißt es zur Begründung. Zudem hätte laut einer Studie des Verbands Bitkom erst ein Viertel der deutschen Unternehmen die DSGVO vollständig umgesetzt.

Wie es weitergeht

Der Entschließungsantrag wurde nun in die Fachausschüsse überwiesen. Diese befassen sich Ende April damit. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte.

(Bundesrat vom 12.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


17.09.2026

BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Beim Gesellschaftspostfach dürfen Unterzeichner und Versender verschieden sein, wenn beide die Gesellschaft wirksam vertreten dürfen.

weiterlesen
BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


17.09.2026

Zum Werbungskostenabzug für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Die Zahlung der Miete eines Arbeitszimmers vom Gemeinschaftskonto schließt den vollen Werbungskostenabzug nicht automatisch aus.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Meldung

©psdesign1/fotolia.com


16.09.2026

Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Laut Euronext verbessern Unternehmen ihre ESG-Leistung, während vereinfachte EU-Regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu ausrichten.

weiterlesen
Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht