01.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

DSGVO: Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch

Beitrag mit Bild

©HNFOTO/fotolia.com

Die Bundesregierung will so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorsehen wird. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Die Abgeordneten hatten die Belastung vor allem kleiner Onlineshops durch Abmahnungen thematisiert. Bei geringfügigen Fehlern kämen auf die Webseitenbetreiber hohe Kosten zu. In der Antwort heißt es, die Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sei Ziel der Bundesregierung.

Nach wie vor lückenhafter Schutz

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom Oktober 2013 schütze zwar Gewerbetreibende vor missbräuchlichen Abmahnungen, es mehrten sich jedoch die Anzeichen, dass trotz dieser Regelungen weiterhin eine erhebliche Anzahl von Regelungen missbräuchlich ausgesprochen wird. Da Abmahnungen ohne die Einbeziehung staatlicher Stellen zwischen Privaten ausgesprochen werden, lägen der Bundesregierung zur Anzahl der Abmahnungen oder missbräuchlichen Abmahnungen keine verlässlichen offiziellen Daten vor.

Mehr Abmahnungen seit Inkrafttreten der DSGVO?

Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam, dass Unternehmen bereits unmittelbar mit Beginn der Anwendbarkeit der DSGVO am 25.05.2018 Abmahnungen von Rechtsanwaltskanzleien erhalten haben, die mit Verstößen gegen die DSGVO begründet und in denen nicht unerhebliche Abmahnkosten geltend gemacht wurden. Die Bundesregierung nimmt die von Seiten der Unternehmen und Aufsichtsbehörden geäußerten Befürchtungen ernst, dass die Zahl von Abmahnungen aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen mit Anwendbarkeit der DSGVO zunehmen könnte. Gegenwärtig prüfe die Bundesregierung Maßnahmen in diesem Bereich.

(Dt. Bundestag, hib vom 31.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.03.2026

BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Der BFH hat klargestellt, dass ein stiller Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer ist, weil er Leistungen für das Unternehmen erbringt und am Gewinn beteiligt wird.

weiterlesen
BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


19.03.2026

EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Die neue Rechtsform EU Inc. soll Unternehmen in Europa schneller, digitaler, günstiger und grenzüberschreitend einfacher wachsen lassen.

weiterlesen
EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)