01.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

DSGVO: Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch

Beitrag mit Bild

©HNFOTO/fotolia.com

Die Bundesregierung will so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorsehen wird. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Die Abgeordneten hatten die Belastung vor allem kleiner Onlineshops durch Abmahnungen thematisiert. Bei geringfügigen Fehlern kämen auf die Webseitenbetreiber hohe Kosten zu. In der Antwort heißt es, die Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sei Ziel der Bundesregierung.

Nach wie vor lückenhafter Schutz

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom Oktober 2013 schütze zwar Gewerbetreibende vor missbräuchlichen Abmahnungen, es mehrten sich jedoch die Anzeichen, dass trotz dieser Regelungen weiterhin eine erhebliche Anzahl von Regelungen missbräuchlich ausgesprochen wird. Da Abmahnungen ohne die Einbeziehung staatlicher Stellen zwischen Privaten ausgesprochen werden, lägen der Bundesregierung zur Anzahl der Abmahnungen oder missbräuchlichen Abmahnungen keine verlässlichen offiziellen Daten vor.

Mehr Abmahnungen seit Inkrafttreten der DSGVO?

Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam, dass Unternehmen bereits unmittelbar mit Beginn der Anwendbarkeit der DSGVO am 25.05.2018 Abmahnungen von Rechtsanwaltskanzleien erhalten haben, die mit Verstößen gegen die DSGVO begründet und in denen nicht unerhebliche Abmahnkosten geltend gemacht wurden. Die Bundesregierung nimmt die von Seiten der Unternehmen und Aufsichtsbehörden geäußerten Befürchtungen ernst, dass die Zahl von Abmahnungen aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen mit Anwendbarkeit der DSGVO zunehmen könnte. Gegenwärtig prüfe die Bundesregierung Maßnahmen in diesem Bereich.

(Dt. Bundestag, hib vom 31.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank