24.01.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

DSGVO: Erste Abmahnungen unter der Lupe

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Die befürchtete Abmahnwelle nach dem Inkrafttreten der DSGVO ist zwar ausgeblieben, Grund zur Entwarnung ist das aber nicht. Das Landgericht Würzburg hat jüngst im einstweiligen Verfahren über eine Abmahnung auf Grundlage der DSGVO entschieden.

Gegenstand in dem Verfahren vom 13.09.2018 (11 O 1741/18 UWG) waren eine sehr kurze Datenschutzerklärung im Impressum, fehlende Angaben zum/zur Verantwortlichen, zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie zu Art und Zweck von deren Verwendung. Es fehlten die Erklärung zur Weitergabe von Daten, Angaben über Cookies, Analysetools sowie insbesondere die Belehrungen über Betroffenenrechte und der Hinweis zur Möglichkeit, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Elementare Anforderungen der DSGVO nicht erfüllt

Gegenstand war außerdem die fehlende Verschlüsselung des Internetauftritts, der ein Kontaktformular zur Datenerhebung umfasste. Ausgehend von der sehr knappen Urteilsbegründung handelt es sich um elementare Anforderungen der DSGVO, deren Umsetzung mit relativ geringem Aufwand möglich ist.

(WPK vom 22.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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