• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DSGVO: Anwälte und Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter

02.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

DSGVO: Anwälte und Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellen gestützt vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) klar, dass Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater keine Auftragsverarbeiter nach der DSGVO sind.

DStV und BStBK sehen in den Leistungen der Steuerberater im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung eine eigenverantwortlich erbrachte Fachleistung, sodass auch in diesem Bereich, ebenso wie bei der Finanzbuchhaltung, keine Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den Mandanten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschlossen werden müssen.

Kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO notwendig

Das meint auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in einer aktuellen Information. „Keine Auftragsverarbeitung, sondern die Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einem eigenständig Verantwortlichen, für die bei der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO gegeben sein muss, sind beispielsweise in der Regel die Einbeziehung eines Berufsgeheimnisträgers (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) …“

Steuerberater sind weisungsunabhängig und eigenverantwortlich

Maßgeblich bei Steuerberatern sei, dass Steuerberater aufgrund ihres Berufsrechts stets weisungsunabhängig und eigenverantwortlich tätig sind und besondere Pflichten wie etwa die berufliche Verschwiegenheit zu beachten haben. DStV und BStBK werden sich mit den zuständigen Datenschutzbehörden austauschen, um in dieser Frage bundesweit Rechtssicherheit für Mandanten und Steuerberater zu erreichen.

(DStV, PM vom 30.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©rawpixel/123rf.com


17.04.2025

Das Osterei im Steuerrecht

Ostern bringt nicht nur bunte Eier, sondern auch steuerliche Tücken mit sich. Denn je nachdem, woher das Ei kommt und wie es verzehrt wird, ändert sich der Umsatzsteuersatz.

weiterlesen
Das Osterei im Steuerrecht

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


17.04.2025

Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Der BFH verneint den Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers.

weiterlesen
Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.04.2025

Mindestbesteuerung: EU-Richtlinie DAC 9 erlassen

Der Rat der EU hat Vorschriften zur Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen erlassen.

weiterlesen
Mindestbesteuerung: EU-Richtlinie DAC 9 erlassen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank