11.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

DSGVO als Hürde für Startups

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Nur noch zwei Wochen Zeit – dann müssen alle Unternehmen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) umgesetzt haben. Ebenso wie etablierte Unternehmen sind auch viele Startups davon aber noch ein gutes Stück entfernt, wie eine aktuelle Bitkom-Umfrage unter mehr als 300 Startups zeigt.

Jedes elfte Startup (9 %) gibt an, die Umsetzung bereits abgeschlossen zu haben. Weitere 41 % haben zumindest bereits erste Maßnahmen begonnen oder umgesetzt. In jedem dritten Startup (32 %) ist man bislang aber gerade erst dabei, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ohne Maßnahmen eingeleitet zu haben. Und rund jedes Siebte (15 %) hat noch großen Nachholbedarf: 11 % haben zwar von der DSGVO gehört, aber noch nichts unternommen, 3 % wissen gar nichts von den neuen Regeln und 1 % ist informiert, hat sich aber bewusst entschieden, sich nicht weiter damit zu beschäftigen.

Umsetzung konsequent vorantreiben

„Es ist erfreulich, dass für die große Mehrheit aller Startups die neuen Datenschutzregeln ein Thema sind. Viele werden es aber nicht schaffen, die Vorgaben bis zum Stichtag vollständig zu erfüllen, auch weil in den jungen Unternehmen häufig nur wenige Mitarbeiter und geringe Ressourcen zur Verfügung stehen“, erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Wichtig ist auf jeden Fall, die Umsetzung konsequent voranzutreiben und nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Es ist allemal besser vorweisen zu können, dass man mitten in der Umsetzung ist, als einer Aufsichtsbehörde mit leeren Händen gegenüberzustehen. Zugleich sollten die Behörden mit Augenmaß vorgehen, damit auch mit dem neuen Datenschutz innovative Geschäftsmodelle möglich sind und Gründern das Leben hierzulande nicht unnötig erschwert wird.“

Mehr erfahren – Praxistipps erhalten

Mehr zum Thema DSGVO erfahren Sie in unserem Interview „Endspurt zur DSGVO“ mit den DSGVO-Experten Rechtsanwalt Christan Knake und Rechtsanwalt Dr. Matthias Bauer von der Kanzlei Warth & Klein Grant Thornton.

(Bitkom, PM vom 04.05.2018 / Viola C. Didier)


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