27.12.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC kritisiert Goodwill Impairment Test

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Das DRSC hat zu dem von EFRAG veröffentlichten Diskussionspapier „Goodwill Impairment Test: Can it be improved?“ Stellung genommen. Ziel des Papiers ist es, potenzielle Änderungen des Werthaltigkeitstests darzustellen und hierzu die Auffassungen der Konstituenten zu sammeln.

Das DRSC sieht die konkreten Vorschläge zur Allokationsmethodik des Geschäfts- oder Firmenwerts auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten sowie zu zusätzlichen Angabepflichten zur Entwicklung jedes einzelnen Geschäfts- oder Firmenwerts kritisch. Man regt an, dass EFRAG eine weitergehende Analyse vornehmen sollte, ob verschiedene Allokationsmethoden auf Basis des jeweiligen wirtschaftlichen Gehalts des Goodwills zielführend und umsetzbar sind. Auch der Vorschlag zur Einführung einer vorgelagerten qualitativen Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Abschreibungsbedarfs des Geschäfts- oder Firmenwerts (sog. nullter Schritt) wird vom DRSC nicht unterstützt.

Kritik am Goodwill-Accretion-Ansatz

Hinsichtlich der konkreten Vorschläge zur Vereinfachung und Verbesserung der Ermittlung des erzielbaren Betrags, präferiert das DRSC die Ermittlung eines möglichen Wertminderungsbedarfs für den erworbenen Goodwill auf Basis des Nutzungswerts. Dieser sollte jedoch zusätzlich geplante Restrukturierungen berücksichtigen und die Nutzung von Nachsteuer-Zinssätzen ermöglichen. Der von EFRAG zusätzlich vorgeschlagene Goodwill-Accretion-Ansatz wird durch das DRSC als mit dem Impairment-only-Ansatz konzeptionell nicht vereinbar angesehen.

(DRSC vom 22.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank