09.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC veröffentlicht E-DRÄS 7

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Das DRSC hat den Entwurf des E-DRÄS 7 veröffentlicht.

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 7 (E-DRÄS 7) veröffentlicht.

Mit dem E-DRÄS 7-Entwurf soll der DRS 16 Zwischenberichterstattung hauptsächlich an die geänderten gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, die aus dem am 26.11.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie und dem am 23.07.2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) resultieren.

Grund für wesentliche Änderung

Die wesentliche Änderung resultiert aus dem Wegfall der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Zwischenmitteilung der Geschäftsführung bzw. Quartalsfinanzberichterstattung, der durch die Änderung von § 37x WpHG a.F. durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie hervorgerufen wird.

(DRSC vom 08.02.2016/ Viola C. Didier)


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