Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 7 (E-DRÄS 7) veröffentlicht.
Mit dem E-DRÄS 7-Entwurf soll der DRS 16 Zwischenberichterstattung hauptsächlich an die geänderten gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, die aus dem am 26.11.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie und dem am 23.07.2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) resultieren.
Grund für wesentliche Änderung
Die wesentliche Änderung resultiert aus dem Wegfall der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Zwischenmitteilung der Geschäftsführung bzw. Quartalsfinanzberichterstattung, der durch die Änderung von § 37x WpHG a.F. durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie hervorgerufen wird.
(DRSC vom 08.02.2016/ Viola C. Didier)