09.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC veröffentlicht E-DRÄS 7

Beitrag mit Bild

Das DRSC hat den Entwurf des E-DRÄS 7 veröffentlicht.

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 7 (E-DRÄS 7) veröffentlicht.

Mit dem E-DRÄS 7-Entwurf soll der DRS 16 Zwischenberichterstattung hauptsächlich an die geänderten gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, die aus dem am 26.11.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie und dem am 23.07.2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) resultieren.

Grund für wesentliche Änderung

Die wesentliche Änderung resultiert aus dem Wegfall der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Zwischenmitteilung der Geschäftsführung bzw. Quartalsfinanzberichterstattung, der durch die Änderung von § 37x WpHG a.F. durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie hervorgerufen wird.

(DRSC vom 08.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank