06.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC-Stellungnahme zu IFRS 10/11

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Wie hat die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile im Falle eines Kontrollverlusts zu erfolgen?

Das DRSC hat zur vorläufigen Entscheidung der IFRS IC zur Anwendung von IFRS 10 und IFRS 11 Stellung bezogen. Kritisiert wird darin die Handhabe der Neubewertung zuvor gehaltener Anteile im Falle eines Kontrollverlusts.

Das DRSC lehnt die Entscheidung des IFRS IC, den Sachverhalt zurückzustellen und im Rahmen des IASB-Projekts zur Equitymethode zu behandeln, ab, weil somit die Klärung der Frage trotz bestätigter umfassender Praxisrelevanz aufgeschoben wird. Ferner wird das Argument abgelehnt, bei der Frage handele es sich um einen „ähnlichen“ Sachverhalt handelt wie jener, welcher Gegenstand einer früher verabschiedeten, aber mittlerweile zurückgezogenen IAS 28-/IFRS 10-Änderung (sale or contribution of assets) ist, und die daher gemeinsam beantwortet werden sollen. Nach Ansicht des DRSC ist der derzeit diskutierte Fall keine Frage der Anwendung der Equitymethode.

(DRSC vom 04.05.2016 / Viola C. Didier)


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