06.09.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC Interpretation 4 (IFRS) verabschiedet

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

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Der IFRS-FA des DRSC hat gestern in seiner 69. Sitzung die DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS einstimmig verabschiedet.

Gegenstand der Interpretation ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen), in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Konsequenzen für Ansatz, Bewertung und Ausweis steuerlicher Nebenleistungen

In der Interpretation wird die Anwendung von IAS 37 auf die steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO festgelegt sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Ansatz, Bewertung und Ausweis steuerlicher Nebenleistungen aufgezeigt. Zudem wird klargestellt, dass eine Änderung der Bilanzierungsweise infolge dieser Interpretation keine Fehlerkorrektur, sondern eine Methodenänderung i.S.d. IAS 8 darstellt.

Der Text der Interpretation entspricht im Wesentlichen dem Entwurf mit einigen wenigen redaktionellen Änderungen in Tz. 8, 10 und B7. Ferner wurden in der Begründung in Tz. B6 die Sätze 5 und 6 gestrichen.

(DRSC vom 06.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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