• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DRSC gegen Eingriffe der EU-Kommission in IFRS

12.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC gegen Eingriffe der EU-Kommission in IFRS

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich in seiner Stellungnahme an die EU-Kommission zum Fahrplan einer Evaluation der öffentlichen Unternehmensberichterstattung (Fitness-Check on public reporting by companies) klar gegen Eingriffe der EU in die verabschiedeten IFRS ausgesprochen.

Die Europäische Kommission hatte Anfang Februar 2018 ankündigt, eine Evaluation der öffentlichen Unternehmensberichterstattung durchzuführen, welche mit einer Konsultation im 1. Quartal 2018 beginnen soll. Der im Vorfeld dieser Konsultation veröffentlichte Evaluierungsfahrplan beinhaltet Informationen über zeitliche und inhaltliche Elemente dieser Evaluation.

Keine erweiterten Kompetenzen für EU-Kommission

In seiner Stellungnahme vom 08.03.2018 erteilt das DRSC u.a. der Idee, die Europäische Kommission zukünftig mit dem Recht auszustatten, vom IASB verabschiedete IFRS im Zuge der Indossierung zu modifizieren, eine klare Absage.

(DRSC vom 09.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank