Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich in seiner Stellungnahme an die EU-Kommission zum Fahrplan einer Evaluation der öffentlichen Unternehmensberichterstattung (Fitness-Check on public reporting by companies) klar gegen Eingriffe der EU in die verabschiedeten IFRS ausgesprochen.
Die Europäische Kommission hatte Anfang Februar 2018 ankündigt, eine Evaluation der öffentlichen Unternehmensberichterstattung durchzuführen, welche mit einer Konsultation im 1. Quartal 2018 beginnen soll. Der im Vorfeld dieser Konsultation veröffentlichte Evaluierungsfahrplan beinhaltet Informationen über zeitliche und inhaltliche Elemente dieser Evaluation.
Keine erweiterten Kompetenzen für EU-Kommission
In seiner Stellungnahme vom 08.03.2018 erteilt das DRSC u.a. der Idee, die Europäische Kommission zukünftig mit dem Recht auszustatten, vom IASB verabschiedete IFRS im Zuge der Indossierung zu modifizieren, eine klare Absage.
(DRSC vom 09.03.2018 / Viola C. Didier)