22.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC: DRÄS 6 und DRÄS 7 verabschiedet

Beitrag mit Bild

Mit DRÄS 7 werden die Vorgaben und Empfehlungen des DRS 16 Zwischenberichterstattung an die neue Gesetzeslage angepasst, wonach die Pflicht zur Quartalsberichterstattung weggefallen ist.

Das DRSC hat den geänderten Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 6 (DRÄS 6) und den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 7 verabschiedet.

Gegenstand der erneuten Verabschiedung des DRÄS 6 waren Anpassungen an den Formulierungen der Tz. K231a und Tz. K231c des DRS 20. Die Neuformulierung dieser Textziffern war notwendig geworden, nachdem das DRSC nach der Verabschiedung des DRÄS 6 am 29.02.2016 auf potenzielle Missverständnisse hingewiesen worden war.

Neuerungen bei DRÄS 6 und DRÄS 7

Mit DRÄS 7 werden die Vorgaben und Empfehlungen des DRS 16 Zwischenberichterstattung an die neue Gesetzeslage angepasst, wonach die Pflicht zur Quartalsberichterstattung weggefallen ist. DRÄS 6 und DRÄS 7 wurden zum Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet.

Das DRSC veröffentlicht die Änderungsstandards DRÄS 6 und DRÄS 7 als near final Standard.

(DRSC vom 22.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht