• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DRSC-Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung

28.08.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC-Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung

Das DRSC hat ein Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©familie-eisenlohr.de/fotolia.com

Die EUDR schreibt bestimmte Sorgfaltspflichten für die Erzeuger und Händler von Holz-, Kautschuk-, Rinder-, Kaffee-, Kakao-, Palmöl- und Soja-Produkten vor. Marktteilnehmer mit Ausnahme von KMU, Kleinstunternehmen und natürlichen Personen müssen einmal jährlich über die getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht berichten. Die Berichte dürfen in die bestehende Berichterstattung wie bspw. den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD integriert werden.

Anwendungszeitpunkt

Die Verordnung gilt ab dem 30.12.2024 für sämtliche Marktteilnehmer auf Märkten der Europäischen Union mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen. Für Letztere ist die Anwendung der Verordnung ab dem 30.06.2025 vorgeschrieben.

DRSC-Briefing Paper

Das DRSC-Briefing Paper gibt einen Überblick über die relevanten Vorschriften der EUDR und möchte somit die betroffenen Unternehmen darin unterstützen, ihre Berichterstattungspflichten sinnvoll zu integrieren. Das Paper finden Sie hier.


DRSC vom 27.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank