• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DRSC-Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung

28.08.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC-Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung

Das DRSC hat ein Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©familie-eisenlohr.de/fotolia.com

Die EUDR schreibt bestimmte Sorgfaltspflichten für die Erzeuger und Händler von Holz-, Kautschuk-, Rinder-, Kaffee-, Kakao-, Palmöl- und Soja-Produkten vor. Marktteilnehmer mit Ausnahme von KMU, Kleinstunternehmen und natürlichen Personen müssen einmal jährlich über die getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht berichten. Die Berichte dürfen in die bestehende Berichterstattung wie bspw. den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD integriert werden.

Anwendungszeitpunkt

Die Verordnung gilt ab dem 30.12.2024 für sämtliche Marktteilnehmer auf Märkten der Europäischen Union mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen. Für Letztere ist die Anwendung der Verordnung ab dem 30.06.2025 vorgeschrieben.

DRSC-Briefing Paper

Das DRSC-Briefing Paper gibt einen Überblick über die relevanten Vorschriften der EUDR und möchte somit die betroffenen Unternehmen darin unterstützen, ihre Berichterstattungspflichten sinnvoll zu integrieren. Das Paper finden Sie hier.


DRSC vom 27.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)