• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DRSC-Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung

28.08.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC-Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung

Das DRSC hat ein Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©familie-eisenlohr.de/fotolia.com

Die EUDR schreibt bestimmte Sorgfaltspflichten für die Erzeuger und Händler von Holz-, Kautschuk-, Rinder-, Kaffee-, Kakao-, Palmöl- und Soja-Produkten vor. Marktteilnehmer mit Ausnahme von KMU, Kleinstunternehmen und natürlichen Personen müssen einmal jährlich über die getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht berichten. Die Berichte dürfen in die bestehende Berichterstattung wie bspw. den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD integriert werden.

Anwendungszeitpunkt

Die Verordnung gilt ab dem 30.12.2024 für sämtliche Marktteilnehmer auf Märkten der Europäischen Union mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen. Für Letztere ist die Anwendung der Verordnung ab dem 30.06.2025 vorgeschrieben.

DRSC-Briefing Paper

Das DRSC-Briefing Paper gibt einen Überblick über die relevanten Vorschriften der EUDR und möchte somit die betroffenen Unternehmen darin unterstützen, ihre Berichterstattungspflichten sinnvoll zu integrieren. Das Paper finden Sie hier.


DRSC vom 27.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank