04.09.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC-Briefing Paper zur CSDDD

Das DRSC hat ein Briefing Paper zur europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (sog. EU-Lieferkettenrichtlinie, CSDDD) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Das CSDDD-Briefing Paper des DRSC bietet einen Kurzüberblick über die zentralen Regelungen der CSDDD, wobei der Fokus auf den Berichterstattungspflichten liegt. Es soll fortlaufend aktualisiert werden. Diese Version berücksichtigt ein im Juli 2024 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichtes Informationspapier zur deutschen Umsetzung der CSDDD.

Zum Hintergrund

Die CSDDD trat am 25.07.2024 in Kraft und muss bis zum 26.07.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ab dem 26.07.2027 ist die Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1.500 Millionen Euro verpflichtend anzuwenden. Bis zum 26.07.2029 sinken die Schwellenwerte schrittweise auf 1.000 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro.

Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Aktivitätskette

Kern der Vorschriften ist die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der sogenannten Aktivitätskette – diese umfasst Aktivitäten von vor- und nachgelagerten Geschäftspartnern der Unternehmen. Die Unternehmen sind verpflichtet, die aus ihrer Tätigkeit resultierenden tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln, zu bewerten, zu verhindern und zu minimieren. Einmal jährlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, über die Befolgung der Sorgfaltspflichten zu berichten. Für Unternehmen, welche bereits zur Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet sind, sind Erleichterungen vorgesehen.


DRSC vom 02.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)