04.09.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC-Briefing Paper zur CSDDD

Das DRSC hat ein Briefing Paper zur europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (sog. EU-Lieferkettenrichtlinie, CSDDD) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Das CSDDD-Briefing Paper des DRSC bietet einen Kurzüberblick über die zentralen Regelungen der CSDDD, wobei der Fokus auf den Berichterstattungspflichten liegt. Es soll fortlaufend aktualisiert werden. Diese Version berücksichtigt ein im Juli 2024 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichtes Informationspapier zur deutschen Umsetzung der CSDDD.

Zum Hintergrund

Die CSDDD trat am 25.07.2024 in Kraft und muss bis zum 26.07.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ab dem 26.07.2027 ist die Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1.500 Millionen Euro verpflichtend anzuwenden. Bis zum 26.07.2029 sinken die Schwellenwerte schrittweise auf 1.000 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro.

Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Aktivitätskette

Kern der Vorschriften ist die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der sogenannten Aktivitätskette – diese umfasst Aktivitäten von vor- und nachgelagerten Geschäftspartnern der Unternehmen. Die Unternehmen sind verpflichtet, die aus ihrer Tätigkeit resultierenden tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln, zu bewerten, zu verhindern und zu minimieren. Einmal jährlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, über die Befolgung der Sorgfaltspflichten zu berichten. Für Unternehmen, welche bereits zur Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet sind, sind Erleichterungen vorgesehen.


DRSC vom 02.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht