04.09.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC-Briefing Paper zur CSDDD

Das DRSC hat ein Briefing Paper zur europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (sog. EU-Lieferkettenrichtlinie, CSDDD) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Das CSDDD-Briefing Paper des DRSC bietet einen Kurzüberblick über die zentralen Regelungen der CSDDD, wobei der Fokus auf den Berichterstattungspflichten liegt. Es soll fortlaufend aktualisiert werden. Diese Version berücksichtigt ein im Juli 2024 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichtes Informationspapier zur deutschen Umsetzung der CSDDD.

Zum Hintergrund

Die CSDDD trat am 25.07.2024 in Kraft und muss bis zum 26.07.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ab dem 26.07.2027 ist die Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1.500 Millionen Euro verpflichtend anzuwenden. Bis zum 26.07.2029 sinken die Schwellenwerte schrittweise auf 1.000 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro.

Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Aktivitätskette

Kern der Vorschriften ist die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der sogenannten Aktivitätskette – diese umfasst Aktivitäten von vor- und nachgelagerten Geschäftspartnern der Unternehmen. Die Unternehmen sind verpflichtet, die aus ihrer Tätigkeit resultierenden tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln, zu bewerten, zu verhindern und zu minimieren. Einmal jährlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, über die Befolgung der Sorgfaltspflichten zu berichten. Für Unternehmen, welche bereits zur Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet sind, sind Erleichterungen vorgesehen.


DRSC vom 02.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht