Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 10.07.2025 den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht. Der RefE enthält zudem Vorschriften zur Umsetzung der sog. Stop-the-Clock-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2025/794). Am 11.07.2025 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zum RefE. Das Briefing Paper gibt einen Kurzüberblick über die neuen Vorschriften zur Umsetzung der CSRD und steht hier zum Download bereit.
Stellungnahmen zum RefE können im Rahmen der sog. Länder- und Verbändebeteiligung bis zum 21.07.2025 an das BMJV übermittelt werden. Das DRSC wird eine Stellungnahme übermitteln.
Zum Hintergrund
Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU) und musste bis zum 06.07.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber kam dieser Pflicht bisher nicht nach. Bereits im letzten Jahr wurde ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, welcher durch das Ende der Ampelkoalition aber nicht mehr in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten.