Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 03.09.2025 den Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht. Der RegE enthält zudem Vorschriften zur Umsetzung der sog. Stop-the-Clock-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2025/794). Am 19.09.2025 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zum RegE. Das Briefing Paper gibt einen Kurzüberblick über die Vorschriften zur Umsetzung der CSRD. Es steht hier zum Download bereit.
Zum Hintergrund
Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU) und musste bis zum 06.07.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber kam dieser Pflicht bisher nicht nach. Bereits im letzten Jahr wurde ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, welcher durch das Ende der Ampelkoalition aber nicht mehr in deutsches Recht umgesetzt wurden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten.