19.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

DRS 26 und DRS 27 verabschiedet

Beitrag mit Bild

©mpatma/fotolia.com

Der HGB-FA des DRSC hat den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 26 Assoziierte Unternehmen (DRS 26) und den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 27 Anteilmäßige Konsolidierung (DRS 27) verabschiedet.

Zentraler Regelungsbereich des DRS 26 Assoziierte Unternehmen ist die Konkretisierung der Vorschriften zur Behandlung assoziierter Unternehmen gem. § 311 und 312 HGB, welche die Abbildung dieser Unternehmen entsprechend der Equity-Methode im Konzernabschluss normieren.

Änderung der Regelung zur negativen Assoziierungsvermutung

Gegenüber dem vorausgehenden Standardentwurf E-DRS 34 Assoziierte Unternehmen wurden neben einigen redaktionellen oder erläuternden Anpassungen nur zwei inhaltliche Änderungen vorgenommen. Bei der Regelung zur negativen Assoziierungsvermutung, welche bei einem Anteilsbesitz < 20% vorliegt, wird diese nunmehr nur als Indikator verstanden. Demnach ist nun zusätzlich durch eine einzelfallbezogene Würdigung der Gesamtumstände zu beurteilen, ob nicht doch ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird.

Neuerungen bei der Regelung zu Kapitalmaßnahmen

Für die Regelung zu Kapitalmaßnahmen beim assoziierten Unternehmen ist nunmehr die Kenntniserlangung und nicht mehr die „Auslösung“ maßgeblich. Demnach sind Kapitalmaßnahmen beim assoziierten Unternehmen, die zu einer anlassbezogenen, nicht periodischen Fortschreibung des Equity-Werts führen – sofern dem Mutterunternehmen alle bilanzierungsrelevanten Informationen vorliegen –, auch dann bei der Anwendung der Equity-Methode zu berücksichtigen, wenn sie erst nach dem Stichtag des Abschlusses, welcher der Equity-Methode zugrunde liegt, jedoch bis zum Konzernabschlussstichtag erfolgen.

Redaktionelle Anpassungen bei DRS 27

DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung konkretisiert die Vorschriften gemäß § 310 HGB, welche die Einbeziehung eines Gemeinschaftsunternehmens in den Konzernabschluss regeln. Dabei werden auch die Kriterien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens, welches Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts zur anteilmäßigen Konsolidierung ist, spezifiziert. Gegenüber dem vorausgehenden Standardentwurf E-DRS 35 Anteilmäßige Konsolidierung wurden lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Beide Standards sind erstmals in Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden.

(DRSC vom 17.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


07.08.2026

Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


07.08.2026

Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Ab 2026 müssen Abschlussprüfer die Offenlegungspflicht zum Ertragsteuerinformationsbericht beurteilen und darüber gesondert berichten.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht