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13.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss verabschiedet

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©ChristianMüller/fotolia.com

Der HGB-FA des DRSC hat den DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss einstimmig verabschiedet. DRS 25 konkretisiert die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB und adressiert in diesem Zusammenhang bestehende Zweifelsfragen.

DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss konkretisiert zudem die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung nach § 308 HGB. Ziel ist es, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sicherzustellen und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses zu stärken. Der Standard konkretisiert ferner unter Beachtung des § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HGB die Anforderungen an die Angaben zur Währungsumrechnung im Konzernanhang.

DRS 25 wird in Kürze zum Zwecke der gemäß § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet.

(DRSC vom 12.02.2018 / Viola C. Didier)


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