05.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

DRS 24 verabschiedet

Beitrag mit Bild

Der „DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ wurde verabschiedet.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat den „DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ verabschiedet. Der Standard enthält Ausführungen zum Ansatz, zur Bewertung und zum Ausweis von immateriellen Vermögensgegenständen sowie zu entsprechenden Angaben im Konzernanhang.

Der DRS 24 ist prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. Für die bis zum Erstanwendungszeitpunkt erworbenen oder selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände haben die Unternehmen die Möglichkeit, die bisherige Bilanzierung beizubehalten oder diese an die Vorschriften dieses Standards anzupassen.

DRS 24 wird dem Bundesministerium der Justiz zur Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB vorgelegt.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)