05.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

DRS 24 verabschiedet

Beitrag mit Bild

Der „DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ wurde verabschiedet.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat den „DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ verabschiedet. Der Standard enthält Ausführungen zum Ansatz, zur Bewertung und zum Ausweis von immateriellen Vermögensgegenständen sowie zu entsprechenden Angaben im Konzernanhang.

Der DRS 24 ist prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. Für die bis zum Erstanwendungszeitpunkt erworbenen oder selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände haben die Unternehmen die Möglichkeit, die bisherige Bilanzierung beizubehalten oder diese an die Vorschriften dieses Standards anzupassen.

DRS 24 wird dem Bundesministerium der Justiz zur Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB vorgelegt.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


01.12.2025

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG.

weiterlesen
Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank