05.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

DRS 24 verabschiedet

Beitrag mit Bild

Der „DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ wurde verabschiedet.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat den „DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ verabschiedet. Der Standard enthält Ausführungen zum Ansatz, zur Bewertung und zum Ausweis von immateriellen Vermögensgegenständen sowie zu entsprechenden Angaben im Konzernanhang.

Der DRS 24 ist prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. Für die bis zum Erstanwendungszeitpunkt erworbenen oder selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände haben die Unternehmen die Möglichkeit, die bisherige Bilanzierung beizubehalten oder diese an die Vorschriften dieses Standards anzupassen.

DRS 24 wird dem Bundesministerium der Justiz zur Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB vorgelegt.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)