05.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

DRS 24 verabschiedet

Beitrag mit Bild

Der „DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ wurde verabschiedet.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat den „DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ verabschiedet. Der Standard enthält Ausführungen zum Ansatz, zur Bewertung und zum Ausweis von immateriellen Vermögensgegenständen sowie zu entsprechenden Angaben im Konzernanhang.

Der DRS 24 ist prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. Für die bis zum Erstanwendungszeitpunkt erworbenen oder selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände haben die Unternehmen die Möglichkeit, die bisherige Bilanzierung beizubehalten oder diese an die Vorschriften dieses Standards anzupassen.

DRS 24 wird dem Bundesministerium der Justiz zur Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB vorgelegt.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)