Die Bekanntmachung der DRS 22, DRS 23 und DRS 24 im Bundesanzeiger ist erfolgt; DRS 7 und DRS 4 wurden aufgehoben.
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat mitgeteilt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 23. Februar 2016 folgende Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS) im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat:
– DRS 22 „Konzernkapital“
– DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“
– DRS 24 „Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“.
Die Standards sind erstmals zu beachten für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre. Eine frühere vollumfängliche Anwendung der Standards ist zulässig.
DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“ wird aufgehoben; er ist letztmals anzuwenden auf das vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr. Auch DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ wird aufgehoben; er ist letztmalig anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31. Dezember 2016 beginnt.
(WPK vom 29.02.2016 / Viola C. Didier)