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14.09.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Dritter Mittelstandsgipfel: Energiekostendämpfungsprogramm für den Mittelstand

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat auf dem dritten Mittelstandsgipfel den Rahmen für die Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms insbesondere für den Mittelstand vorgestellt.

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©Hyejin Kang/123rf.com

Am 13.09.2022 fand der dritte digitale Mittelstandsgipfel statt mit rund 40 Mittelstandsverbänden. Auf dem Treffen wurde vor allem über eine Ausweitung des aktuellen Rettungsschirms für die vom Angriffskrieg betroffenen Unternehmen gesprochen. Wie von Bundesminister Habeck in der vergangenen Woche im Bundestag erklärt, laufen aktuell die Arbeiten an einer Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms, um insbesondere den Mittelstand stärker zu stützen. Mittelständlerinnen und Mittelständler aus allen Wirtschaftssektoren, die von den steigenden Energiekosten stark betroffen sind, sollen künftig leichter Zuschüsse erhalten können, als dies nach den aktuellen Programmbedingungen der Fall ist. Diese Maßnahmen sind geplant:

1. Einrichtung einer zusätzlichen Programmlinie (KMU-Stufe) als branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand

Das Energiekostendämpfungsprogramm ist in seiner aktuellen Fassung auf die energie- und handelsintensive Industrie ausgerichtet. Es soll Unternehmen unterstützen, die stark gestiegene Energiekosten aufgrund des internationalen Wettbewerbs nicht an ihre Kunden weitergeben können. Der weit überwiegende Teil der mehr als 2.500 Unternehmen, die sich für das Energiekostendämpfungsprogramms registriert haben, kommt schon jetzt aus dem Mittelstand. Diese Unterstützung ist aber in der aktuellen Lage nicht genug. Es gibt viele weitere energieintensive Unternehmen und dies ganz besonders im Mittelstand, die die gestiegenen Energiepreise nicht weitergeben können. Diese leiden zunehmend unter der Energiepreissteigerung. Daher will das BMWK jetzt eine zusätzliche Programmstufe (KMU-Stufe) für den Mittelstand schaffen.

2. Zielgruppe und beihilferechtlicher Rahmen

Zielgruppe der neuen Programmlinie für den Mittelstand sollen energieintensive mittelständische Unternehmen sein und zwar unabhängig davon, ob sie einer Branche nach dem Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) angehören. Damit soll die neue Programmlinie nicht nur das produzierende Gewerbe erfassen, sondern etwa auch das Handwerk und die Dienstleistungswirtschaft.

Die Zuschusskriterien sollen sich an der bisherigen Systematik des Energiekostendämpfungsprogramms orientieren. Je stärker die Betroffenheit durch die Energiekosten ist, desto höher der Zuschuss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Staat – und somit der Steuerzahler – nicht jede Kostensteigerung ausgleichen kann. Zudem muss ein Zuschuss mit dem Ziel zusammenpassen, insbesondere in diesem Winter Gas einzusparen und eine Gasmangellage zu verhindern, die die Wirtschaft noch einmal härter treffen würde.

Bei Hilfsprogrammen für Unternehmen und Wirtschaft ist das europäische Beihilferecht zu beachten. Daher will das BMWK parallel Gespräche mit der EU-Kommission führen und sich dafür einsetzen, dass man den europäischen Beihilferahmen erweitert. Deutschland könnte dadurch seine Unternehmen noch besser unterstützen. Insbesondere will Bundesminister Habeck die Unterstützungsleistungen bis mindestens April 2024 verlängern.

Zeitplan nach dem Mittelstandsgipfel

Das Programm soll nach Vorstellung des BMWK auf dem Mittelstandsgipfel so angelegt sein, dass energieintensive mittelständische Unternehmen für ihre Erdgas- und Stromkosten so schnell wie möglich Zuschüsse erhalten – möglichst sogar rückwirkend ab September.

Für Unternehmen, die besonders hart von den Folgen des russischen Angriffskriegs betroffen sind und durch die aktuellen Hilfsprogramme nicht ausreichend gesichert sind, soll an Auffanglösungen gearbeitet werden.


BMWK vom 13.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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