• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Drei Millionen Erwerbstätige möchten mehr arbeiten

26.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Drei Millionen Erwerbstätige möchten mehr arbeiten

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Im Jahr 2014 wünschten sich rund 3 Millionen Erwerbstätige im Alter von 15 bis 74 Jahren mehr Arbeit, während knapp 1 Million Erwerbstätige lieber weniger arbeiten würden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wollten damit deutlich mehr Erwerbstätige länger als kürzer arbeiten.

Nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung würden Unterbeschäftigte ihre Wochenarbeitszeit gerne durchschnittlich um 11,3 Stunden erhöhen, Überbeschäftigte um durchschnittlich 11,1 Stunden reduzieren. Aus den Arbeitszeitwünschen der Unter- und Überbeschäftigten ergab sich 2014 per Saldo ein ungenutztes Arbeitspotenzial von knapp 22,6 Millionen Arbeitsstunden pro Woche. Dieses ungenutzte Potenzial entspräche rein rechnerisch rund 566.000 Vollzeitstellen von jeweils 40 Wochenstunden.

Teilzeit versus Vollzeit

Von den insgesamt 2,9 Millionen unterbeschäftigten Erwerbstätigen übten 1,6 Millionen eine Teilzeit- und 1,3 Millionen eine Vollzeittätigkeit aus. Unterbeschäftigte in Teilzeit wollten ihre Wochenarbeitszeit um durchschnittlich 14,7 Stunden erhöhen, Unterbeschäftigte in Vollzeit um durchschnittlich 7,1 Stunden. Unterbeschäftigung bei einer Vollzeittätigkeit ist eine Männerdomäne, Unterbeschäftigung bei einer Teilzeittätigkeit dagegen eine Frauendomäne: Die Anteile lagen 2014 jeweils bei etwa 73 Prozent.

(Destatis / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)