31.01.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Drei Jahre Brexit

Am 31.01.2020 verließ das Vereinigte Königreich die EU. Aktuell verfolgt das Land eine umfassende Abwendung von EU-Standards, worunter die Planungssicherheit für Unternehmen und der bilaterale Handel leiden. Welche Perspektiven gibt es für die deutsche Wirtschaft im UK-Geschäft?

Beitrag mit Bild

©bluedesign/fotolia.com

Die deutschen Investitionen in Großbritannien sind seit dem Brexit-Referendum 2016 rückläufig – im Gegensatz zu den Investitionen bei anderen wichtigen deutschen Handelspartnern wie Frankreich, Italien oder Polen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Ausfuhren: Während Großbritannien 2016 noch der drittwichtigste Exportmarkt Deutschlands war, ist das Land 2022 auf Platz acht abgerutscht. Als Handelspartner hat das Vereinigte Königreich im gleichen Zeitraum sogar noch mehr an Bedeutung verloren: Hatte es zuvor an fünfter Stelle rangiert, ist es nun auf Platz elf gelandet. Dies zeigt, dass auch das umfassende EU-UK-Handelsabkommen die enge Wirtschaftsintegration des EU-Binnenmarktes nicht ersetzen kann.

Wirtschaftliche Perspektive weiter unsicher

Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien sind weiterhin in Gefahr. Immer stärker distanziert sich das UK mit seinen politischen Entscheidungen vom EU-Abkommen. Dies lässt sich beispielweise an der einseitigen Änderung der Regelungen des Nordirland-Protokolls erkennen. Damit hat Großbritannien gegen die mit der EU vereinbarten Regeln verstoßen und mehrere Streitbeilegungsverfahren ausgelöst – eines sogar vor der Welthandelsorganisation.

Zudem hat sich die britische Regierung entschieden, in allen Rechtstexten die Verweise auf EU-Regularien zu streichen. Insbesondere die Pläne zum Abweichen von EU-Regeln und Standards etwa im Datenschutz, bei Lebensmitteln oder in der Chemie unterminieren auch für deutsche Unternehmen die notwendige Planbarkeit im UK-Geschäft. Es ist hier wichtig, dass die EU weiter gemeinsam entschlossen agiert und europäische Wirtschaftsinteressen verteidigt.

Enge Partnerschaft nötig

In Zeiten großer globaler Herausforderungen und angesichts vergleichbarer Wirtschaftsinteressen ist es erforderlich, die EU-UK-Beziehungen wiederaufzubauen. Schließlich bleibt das Vereinigte Königsreich als sechstgrößte Volkswirtschaft der Welt ein attraktiver Markt und Innovationsstandort, aber auch ein wichtiger Partner zur Gestaltung der zukünftigen Welthandelsordnung. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Karfreitagsabkommens im April sollte sich die Bundesregierung verstärkt dafür einsetzen, dass die britische Regierung ihre Blockadehaltung zum Nordirlandprotokoll revidiert.

Aus Sicht der Unternehmen wäre eine engere wirtschaftliche EU-UK-Anbindung vorteilhaft. So sollte Großbritannien dem Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen (PEM) über Präferenzursprungsregeln beitreten und ein Veterinärabkommen mit der EU vereinbaren, um den Warenhandel zu erleichtern. Ferner sollte das Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien um einen außenpolitischen Teil ergänzt werden, der eine institutionelle Zusammenarbeit im Bereich Sanktionen und Exportkontrollen ermöglichen würde.


DIHK vom 26.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht