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20.11.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

DRÄS 11 zur Änderung des DRS 18 Latente Steuern

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©mpatma/fotolia.com

Das DRSC hat den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11) verabschiedet. Mit diesem Änderungsstandard erfolgt zugleich eine Änderung von DRS 18 Latente Steuern. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2010 wurde DRS 18 keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen.

Da DRS 18 seit fast zehn Jahren nicht überprüft wurde sowie vor dem Hintergrund der aufgetretenen Anwendungsfragen zur Bilanzierung latenter Steuern sowohl handelsrechtlich als auch international beschloss der HGB-FA, die Regelungen des Standards zu überprüfen.

DRÄS 11 verfolgt somit das Ziel, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten im Standard zu bereinigen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen am Standard vorgenommen.

DRÄS 11 gilt ab 01.01.2021

Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen gegenüber E-DRÄS 11 befindet sich hier.

Darüber hinaus werden mit DRÄS 11 einige wenige redaktionelle Anpassungen an DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und DRS 26 Assoziierte Unternehmen vorgenommen.

(DRSC vom 17.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


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