• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DRÄS 11 zur Änderung des DRS 18 Latente Steuern

20.11.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

DRÄS 11 zur Änderung des DRS 18 Latente Steuern

Beitrag mit Bild

©mpatma/fotolia.com

Das DRSC hat den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11) verabschiedet. Mit diesem Änderungsstandard erfolgt zugleich eine Änderung von DRS 18 Latente Steuern. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2010 wurde DRS 18 keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen.

Da DRS 18 seit fast zehn Jahren nicht überprüft wurde sowie vor dem Hintergrund der aufgetretenen Anwendungsfragen zur Bilanzierung latenter Steuern sowohl handelsrechtlich als auch international beschloss der HGB-FA, die Regelungen des Standards zu überprüfen.

DRÄS 11 verfolgt somit das Ziel, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten im Standard zu bereinigen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen am Standard vorgenommen.

DRÄS 11 gilt ab 01.01.2021

Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen gegenüber E-DRÄS 11 befindet sich hier.

Darüber hinaus werden mit DRÄS 11 einige wenige redaktionelle Anpassungen an DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und DRS 26 Assoziierte Unternehmen vorgenommen.

(DRSC vom 17.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


27.06.2025

Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Nur wenn eine zuständige Behörde die therapeutische Relevanz einer Bio-Herkunft bestätigt, darf ein Bio-Logo auf Arzneitees verwendet werden.

weiterlesen
Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


27.06.2025

Rekordniveau bei Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildungsvergütungen steigen weiterhin kräftig, getrieben vom Fachkräftemangel und dem Druck zur Attraktivitätssteigerung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Rekordniveau bei Ausbildungsvergütungen

Meldung

©v.poth/fotolia.com


26.06.2025

BFH-Urteil zur Günstigerprüfung nach § 10a EStG

Nicht immer führt der höhere Sonderausgabenabzug zu einem niedrigeren Steuerbetrag. Entscheidend ist die Reihenfolge der Berechnung, erklärt der BFH.

weiterlesen
BFH-Urteil zur Günstigerprüfung nach § 10a EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank